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Abfindungsrechner

Berechnen Sie Ihre Netto-Abfindung anhand Ihrer Beschäftigungsdauer und Ihres Bruttogehalts.

Berechnungstool

Abfindungsobergrenze (2026, 1. Halbjahr): ₺64.948,77

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Der Rechner auf dieser Seite dient ausschließlich der vorläufigen Information und Schätzung. Das angegebene Ergebnis ist ein Näherungswert; es führt zu keinem endgültigen rechtlichen Ergebnis, ist nicht bindend und ersetzt kein amtliches Dokument. Die tatsächlichen Beträge können je nach den konkreten Umständen des Falls, der geltenden Gesetzgebung, Gerichtsentscheidungen und richterlichem Ermessen abweichen. Um einen Rechtsverlust zu vermeiden, lassen Sie Ihre individuelle Situation stets von einem Anwalt bewerten.

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Informationsleitfaden

Was ist die Abfindung?

Die Abfindung ist ein Pauschalbetrag, der einem Arbeitnehmer, der über einen bestimmten Zeitraum ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war, als Gegenleistung für die während dieser Zeit erbrachte Arbeitsleistung gezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen endet. Die zentrale Rechtsgrundlage dieses Anspruchs ist Artikel 14 des außer Kraft getretenen Arbeitsgesetzes Nr. 1475, der gemäß Artikel 120 des geltenden Arbeitsgesetzes Nr. 4857 weiterhin angewendet wird. Dieser Artikel regelt, wer unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Abfindung hat und wie die Abfindung berechnet wird.

Die Abfindung ist grundsätzlich nicht die Folge einer eigenen Kündigung des Arbeitnehmers, sondern der Beendigung des Vertrags durch den Arbeitgeber oder aus einem der im Gesetz genannten berechtigten/besonderen Gründe. Daher führt nicht jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu einer Abfindung; für die Zahlung müssen sowohl eine bestimmte Mindestbeschäftigungsdauer erfüllt als auch die Art der Beendigung eine der anspruchsbegründenden Voraussetzungen sein.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Abfindung

Damit ein Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung hat, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen gemeinsam vorliegen:

  • Arbeitnehmerstatus im Sinne des Arbeitsgesetzes: Die Person muss in einem Arbeitsverhältnis stehen, auf das die Abfindungsregelung Anwendung findet.
  • Mindestens ein Jahr Beschäftigungsdauer: Der Arbeitnehmer muss mindestens ein Jahr ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Beschäftigungszeiten von weniger als einem Jahr begründen grundsätzlich keinen Abfindungsanspruch.
  • Beendigung des Vertrags aus einem anspruchsbegründenden Grund: Das Arbeitsverhältnis muss durch einen der im Gesetz genannten Umstände beendet worden sein, etwa Kündigung durch den Arbeitgeber ohne berechtigten Grund, Kündigung durch den Arbeitnehmer aus berechtigtem Grund, Wehrdienst, Renteneintritt, Kündigung durch eine Arbeitnehmerin wegen Eheschließung (innerhalb eines Jahres nach dem Heiratsdatum) oder Tod des Arbeitnehmers.

Kündigt der Arbeitnehmer hingegen ohne triftigen Grund von sich aus, oder wird der Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen Sitten- und Treuepflichten nach Art. 25/II des Arbeitsgesetzes aus berechtigtem Grund gekündigt, wird grundsätzlich keine Abfindung gezahlt. Der tatsächliche Grund und das Verfahren der Kündigung sind daher von großer Bedeutung.

Wie wird die Abfindung berechnet?

Zwei Grundfaktoren sind für die Berechnung der Abfindung maßgeblich: die Beschäftigungsdauer und das aufgestockte Bruttogehalt. Die allgemeine Regel besagt, dass für jedes volle Jahr vom Beginn der Beschäftigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Zahlung in Höhe von 30 Tagen (einem Monat) aufgestocktem Bruttogehalt geleistet wird. Zeiträume, die über ein volles Jahr hinausgehen, werden ebenfalls anteilig auf Tagesbasis zum gleichen Satz berücksichtigt.

Das aufgestockte Bruttogehalt

Der Berechnung wird nicht das bloße (reine Grund-)Gehalt zugrunde gelegt, sondern das aufgestockte Bruttogehalt, das alle dem Arbeitnehmer regelmäßig gewährten Geld- und geldwerten Leistungen umfasst. Dazu können regelmäßig gezahlte Prämien, Fahrtkosten- und Verpflegungszuschüsse, Heizkostenzuschuss sowie regelmäßig gezahlte, wiederkehrende Zulagen gehören. Einmalige und gelegentliche Zahlungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Daher können zwei Arbeitnehmer, die gleich lange beschäftigt waren, unterschiedliche Abfindungsbeträge erhalten, wenn sich ihre aufgestockten Gehälter unterscheiden.

Die Abfindungsobergrenze

Der für jedes volle Beschäftigungsjahr zu zahlende Betrag ist nicht unbegrenzt; das Gesetz sieht eine Obergrenze (Abfindungsdeckel) vor. Diese Obergrenze ist an die maximale Ruhestandsprämie gekoppelt, die dem ranghöchsten Beamten für ein Dienstjahr gezahlt wird, und wird zweimal jährlich (jeweils im Januar und Juli) aktualisiert. Selbst wenn das aufgestockte Jahresgehalt des Arbeitnehmers über dieser Obergrenze liegt, wird die Abfindung für dieses Jahr auf Basis des Höchstbetrags berechnet. Für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen kann diese Grenze den tatsächlichen Abfindungsbetrag erheblich beeinflussen; bei der Berechnung ist daher der zum Zeitpunkt der Kündigung geltende Höchstbetrag zu verwenden.

Steuern und Abzüge

Die Abfindung ist eine von der Einkommensteuer befreite Zahlung; von ihr wird lediglich Stempelsteuer einbehalten. Insofern führt sie im Vergleich zu vielen anderen Zahlungen zu einem höheren Nettobetrag für den Arbeitnehmer. Der von diesem Tool berechnete Betrag ist ein ungefährer Bruttobetrag; für den Nettobetrag ist der Stempelsteuerabzug zu berücksichtigen.

Verzugszinsen auf die Abfindung

Wird die Abfindung, die mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig wird, nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Arbeitnehmer Zinsen für die verspätete Zahlung verlangen. Anders als bei den meisten anderen Arbeitnehmerforderungen wird der Zinssatz für die Abfindung in Höhe des höchsten für Bankeinlagen geltenden Zinssatzes festgelegt und läuft grundsätzlich ab dem Kündigungsdatum. Dieser hohe Zinssatz soll Verzögerungen bei der Zahlung der Abfindung entgegenwirken. Der Beginn des Zinslaufs und der anzuwendende Zinssatz wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis eines etwaigen Rechtsstreits aus und sind daher ein wichtiger Berechnungsfaktor.

Häufige Fehler

  • Berechnung auf Basis des reinen Grundgehalts: Die Berechnung der Abfindung allein auf Basis des Grundgehalts ist einer der häufigsten Fehler. Werden Fahrtkosten, Verpflegung und regelmäßige Zusatzzahlungen nicht einbezogen, fällt der Betrag niedriger aus, als er sein sollte.
  • Nichtberücksichtigung der Obergrenze: Wird die Abfindungsobergrenze bei gut verdienenden Arbeitnehmern nicht angewendet, entsteht die Erwartung eines Betrags, der tatsächlich nicht ausgezahlt werden kann.
  • Fehlerhafte Beschäftigungsdauer: Wird die Auswirkung von unbezahltem Urlaub, Wehrdienst oder Teilzeitbeschäftigung auf die Beschäftigungsdauer übersehen, wird der Zeitraum falsch berechnet.
  • Übersehen der Unterscheidung zwischen Eigenkündigung und Kündigung: Kündigt ein Arbeitnehmer ohne triftigen berechtigten Grund selbst, kann kein Abfindungsanspruch entstehen; die Art der Beendigung muss daher stets sorgfältig geprüft werden.
  • Versäumen der Verjährungsfrist: Der Abfindungsanspruch unterliegt einer bestimmten Verjährungsfrist; nach deren Ablauf schwächt sich der Anspruch erheblich ab.

Kurzes Beispielszenario

Angenommen, ein Arbeitnehmer war 5 volle Jahre im selben Betrieb beschäftigt und sein aufgestocktes Bruttomonatsgehalt betrug 30.000 TL. Bleibt dieses Gehalt unter der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Abfindungsobergrenze, wird für jedes volle Jahr ein Bruttomonatsgehalt zugrunde gelegt, woraus sich näherungsweise 5 × 30.000 = 150.000 TL Bruttoabfindung ergeben. Von diesem Betrag wird nur die Stempelsteuer abgezogen; Einkommensteuer wird nicht einbehalten. Läge das Gehalt des Arbeitnehmers über der Obergrenze, würde die Berechnung für jedes Jahr auf den Höchstbetrag begrenzt und das Ergebnis würde sich entsprechend ändern. Dieses Beispiel dient lediglich der Veranschaulichung der Methode; der tatsächliche Betrag hängt von der korrekten Ermittlung des aufgestockten Gehalts, der zum Kündigungszeitpunkt geltenden Obergrenze und einer detaillierten Berechnung der Beschäftigungsdauer ab.

Bewertung

Die Abfindung ist ein wichtiger Anspruch, der eine konkrete Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers darstellt, umfasst jedoch zahlreiche technische Details wie die Anspruchsvoraussetzungen, die Aufstockung des Gehalts, die Anwendung der Obergrenze und die Zinsberechnung. Das Tool und die Erläuterungen auf dieser Seite dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Garantie für ein bestimmtes rechtliches Ergebnis oder einen bestimmten Betrag dar. Insbesondere bei strittiger Kündigungsart, unvollständig angegebenem Gehalt oder umstrittener Beschäftigungsdauer empfiehlt es sich, für eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene korrekte Berechnung und Prozessstrategie anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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