Was ist die Anwaltsgebühr?
Die Anwaltsgebühr ist der Geldbetrag, der einem Anwalt als Gegenleistung für Leistungen wie Rechtsberatung, Prozessführung, das Verfassen von Schriftsätzen, Vollstreckungsmaßnahmen und ähnliche seinem Mandanten erbrachte Tätigkeiten zusteht. In unserem Recht wird die Anwaltsgebühr unter zwei getrennten Begriffen betrachtet: dem zwischen Anwalt und Mandant vertraglich vereinbarten vertraglichen Anwaltshonorar und der der unterlegenen Partei als Prozesskosten zugunsten der obsiegenden Partei auferlegten gegnerischen (gesetzlichen) Anwaltsgebühr. Diese beiden nicht zu verwechseln ist äußerst wichtig, um einen Rechtsverlust zu vermeiden.
Das vertragliche Anwaltshonorar kann zwischen den Parteien frei vereinbart werden; diese Freiheit ist jedoch nicht unbegrenzt. Anwalt und Mandant legen den vereinbarten Betrag durch einen schriftlichen Anwaltsvertrag fest. Die gegnerische Anwaltsgebühr hingegen ist eine unmittelbar durch die Entscheidung des Gerichts zugesprochene Forderung, die dem Anwalt der obsiegenden Partei zusteht.
Rechtsgrundlage: Der Mindestanwaltsgebührentarif
Die grundlegende Rechtsgrundlage der Anwaltsgebühr ist der Anwaltsgebührentarif (Mindestanwaltsgebührentarif), der jedes Jahr von der Union der Türkischen Anwaltskammern (TBB) erstellt und gemäß dem Anwaltschaftsgesetz Nr. 1136 im Amtsblatt veröffentlicht wird. Dieser Tarif gibt die Untergrenze dafür an, welchen Mindestbetrag ein Anwalt für eine bestimmte Tätigkeit verlangen kann. Die Vereinbarung einer Gebühr unterhalb des Tarifs ist nach dem Anwaltschaftsgesetz grundsätzlich unwirksam.
Der Tarif enthält zwei grundlegende Berechnungslogiken:
- Feste (pauschale) Gebühr: die Gebühr, die bei Angelegenheiten, deren Gegenstand nicht in Geld bewertet werden kann, oder für bestimmte im Tarif festgelegte Posten als fester Betrag bestimmt ist. Beispielsweise kommt bei Scheidungs-, Sorgerechts- und Personenstandsberichtigungsverfahren eine feste Gebühr in Betracht.
- Verhältnismäßige (anteilige) Gebühr: die Gebühr, die bei Verfahren, deren Gegenstand ein bestimmter Geldbetrag oder Vermögenswert ist, durch Anwendung gestaffelter Sätze auf den Streitwert berechnet wird. Bei Forderungs-, Schadensersatz- und Rückgabeklagen kommt der verhältnismäßige Tarif zur Anwendung.
Wie wird die Anwaltsgebühr berechnet?
Die verhältnismäßige Anwaltsgebühr wird berechnet, indem der Streitwert in die im Tarif festgelegten Stufen aufgeteilt und der Satz für jede Stufe gesondert angewendet wird. Der Tarif hat eine gestaffelte (mit steigenden Stufen aufgebaute) Struktur: Je größer der Streitwert, desto niedriger der auf die oberen Stufen angewendete Satz. Aus diesem Grund steigt die Gebühr bei Verfahren mit hohem Wert nicht direkt proportional zum Streitwert, sondern gestaffelt.
Die allgemeine Berechnungslogik folgt diesen Schritten:
- Zunächst wird die Art der Streitigkeit bestimmt; es wird festgestellt, ob die Angelegenheit dem festen oder dem verhältnismäßigen Tarif unterliegt.
- Ist sie verhältnismäßig, wird der Streitwert (die geltend gemachte Forderung, der Schadensersatz oder der Wert des Vermögensgegenstands) zugrunde gelegt.
- Der Streitwert wird in die Tarifstufen eingeordnet und die Summe durch Anwendung des jeweiligen Satzes auf jede Stufe ermittelt.
- Bleibt der berechnete Betrag unter der festen Untergrenze für diese Angelegenheit, wird der feste Betrag zugrunde gelegt, denn der Tarif garantiert die Mindestgrenze.
Die Berechnung, die Sie mit diesem Werkzeug vornehmen, ist eine vorläufige Schätzung, die auf der allgemeinen Logik des Tarifs beruht. Der genaue Betrag ergibt sich aus dem für das Jahr der Klageerhebung geltenden Tarif, der besonderen Beschaffenheit der Streitigkeit und dem Ermessen des Gerichts.
Die gegnerische Anwaltsgebühr
Die gegnerische Anwaltsgebühr ist die Gebühr, die die unterlegene Partei dem Anwalt der obsiegenden Partei zu zahlen verpflichtet ist. Das Gericht erkennt diese Gebühr in der am Ende des Verfahrens ergangenen Entscheidung ebenfalls zu. Ein wichtiger Punkt: Die gegnerische Anwaltsgebühr ist völlig unabhängig von dem vertraglichen Honorar, das die obsiegende Partei ihrem eigenen Anwalt zahlt. Selbst wenn Sie das Verfahren gewinnen, können die Gebühr aus dem Vertrag mit Ihrem eigenen Anwalt und die vom Gericht von der Gegenseite eingezogene Gebühr unterschiedliche Beträge sein.
Bei teilweise gewonnenen Verfahren wird die Anwaltsgebühr nach dem Verhältnis von Stattgabe und Abweisung zwischen den Parteien aufgeteilt. Das heißt, wenn ein Teil des Anspruchs anerkannt und ein Teil abgewiesen wird, können beide Parteien teilweise Anspruch auf die gegnerische Anwaltsgebühr erwerben.
Zu beachtende Punkte
- Aktueller Tarif: Der Tarif ändert sich jedes Jahr. Bei der Berechnung ist der Tarif für das Jahr zugrunde zu legen, in dem die Klage erhoben oder die Handlung vorgenommen wurde.
- Schriftlicher Vertrag: Die Gebühr zwischen Anwalt und Mandant muss unbedingt durch einen schriftlichen Anwaltsvertrag festgelegt werden; dies erleichtert die Beweisführung bei künftig entstehenden Streitigkeiten.
- Umsatzsteuer-Unterscheidung: Die Anwaltsdienstleistung unterliegt der Umsatzsteuer. Im Vertrag muss klar angegeben werden, ob die vereinbarte Gebühr inklusive oder exklusive Umsatzsteuer ist.
- Mindestgrenze: Eine Gebühr unterhalb des Tarifs ist unwirksam; die Parteien können jedoch eine Gebühr oberhalb des Tarifs frei vereinbaren.
- Vollstreckungs- und Beitreibungssachen: Maßnahmen wie die Vollstreckungsbeitreibung und die Aufhebung eines Widerspruchs haben ihre eigenen Gebührenposten; diese sind gesondert zu bewerten.
Häufige Fehler
- Das vertragliche Anwaltshonorar und die gegnerische Anwaltsgebühr für dasselbe zu halten und zu glauben, dass dem Anwalt nach Gewinn des Verfahrens überhaupt keine Zahlung geleistet wird.
- Die Berechnung mit dem Tarif eines alten Jahres vorzunehmen und dadurch den aktuellen Betrag falsch einzuschätzen.
- Zu versuchen, eine Angelegenheit mit fester Gebühr nach dem verhältnismäßigen Tarif zu berechnen, oder umgekehrt.
- Die verhältnismäßige Gebühr durch unvollständige oder fehlerhafte Bestimmung des Streitwerts falsch zu berechnen.
- Den Gebührenvertrag mündlich zu schließen und ihn nicht in einem schriftlichen Dokument festzuhalten und dadurch auf ein Beweisproblem zu stoßen.
Ein kurzes Beispielszenario
Nehmen wir an, Sie haben in einer Forderungsklage einen Anspruch in Höhe von 200.000 TL und gewinnen das Verfahren. In diesem Fall kommen zwei getrennte Anwaltsgebühren in Betracht. Die erste ist das vertragliche Honorar aus dem Vertrag, den Sie mit Ihrem eigenen Anwalt unterzeichnet haben; dieses zahlen Sie. Die zweite ist die gegnerische Anwaltsgebühr, die das Gericht gegen die Gegenseite zuerkennt; diese wird durch Anwendung des verhältnismäßigen Tarifs auf den Streitwert berechnet und von der unterlegenen Partei eingezogen und an Ihren Anwalt gezahlt. Wäre nur die Hälfte des Anspruchs anerkannt worden, so wäre auch die Anwaltsgebühr nach dem Verhältnis von Stattgabe und Abweisung aufgeteilt worden. Dieses Beispiel ist wichtig, um zu zeigen, warum die Anwaltsgebühr kein einziger Betrag ist und welche zentrale Rolle der Streitwert bei der Berechnung spielt.
Hinweis: Die Erläuterungen und das Berechnungswerkzeug auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information; sie stellen keine Rechtsberatung und keine Zusage über den genauen Betrag dar. Für den aktuellen Tarif und eine ausführliche Bewertung Ihrer konkreten Situation ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.