Einer der ersten Kostenposten, die bei Erhebung einer Klage anfallen, ist die Gerichtsgebühr. Die Gebühr ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die der Staat als Gegenleistung für die Justizdienstleistung erhebt, und ihre Erhebung ist im Gebührengesetz Nr. 492 geregelt. Diese Beträge, die jedes Jahr entsprechend dem Neubewertungssatz aktualisiert werden, richten sich nach Art, Wert und Stadium des Verfahrens. In diesem Beitrag erläutern wir zu Informationszwecken, nach welchen Grundsätzen die Klagegebühr sowie die Urteils- und Vollstreckungsgebühr bestimmt werden, den Unterschied zwischen der proportionalen und der festen Gebühr sowie die in der Praxis am häufigsten auftretenden Fehler.
Die rechtliche Grundlage der Gerichtsgebühr
Der rechtliche Rahmen der Gerichtsgebühren wird durch das Gebührengesetz Nr. 492 und den ihm beigefügten Tarif Nr. (1) abgesteckt. Im Tarif werden die Justizgebühren in Unterposten unterteilt, etwa die Einreichungs- (Antrags-) Gebühr, die vorläufige (proportionale) Urteils- und Vollstreckungsgebühr, die feste Gebühr und die Ortsbesichtigungsgebühr. Die Gebührenbeträge und die festen Summen werden jedes Jahr durch Erlasse des Ministeriums für Schatzamt und Finanzen unter Anwendung des Neubewertungssatzes erneuert. Dementsprechend richtet sich der aktuelle Betrag der in einem Verfahren zu zahlenden Gebühr nach dem Tarif des Jahres, in dem die Klage erhoben wird; Tabellen aus früheren Jahren können zu irreführenden Ergebnissen führen.
Nach dem Gebührengesetz dürfen Verfahren, für die die Gebühr nicht oder nur teilweise gezahlt wurde, in der Regel nicht fortgesetzt werden. Aus diesem Grund ist die Gebühr nicht nur ein Kostenposten, sondern zugleich eine verfahrensrechtliche Voraussetzung dafür, dass das Verfahren verhandelt werden kann.
Die Unterscheidung zwischen proportionaler und fester Gebühr
Der Schlüssel zum Verständnis der Gerichtsgebühren ist die Unterscheidung zwischen der proportionalen Gebühr und der festen Gebühr. Diese Unterscheidung hängt davon ab, ob der Streitgegenstand in Geld messbar ist oder nicht.
- Proportionale Gebühr: Wird in Verfahren angewandt, deren Gegenstand eine bestimmte Geldforderung oder ein bestimmter Wert ist. Die Gebühr wird durch einen Satz bestimmt, der als Promille auf den Streitwert (den eingeklagten Betrag) berechnet wird. In Verfahren über Forderungen, Schadensersatz oder die Löschung eines Grundbucheintrags steigt die Gebühr etwa mit dem geforderten Betrag.
- Feste Gebühr: Wird als fester Betrag in Verfahren erhoben, deren Gegenstand nicht in Geld bewertet werden kann. In Verfahren wie Scheidung, Sorgerecht oder Berichtigung eines Personenstandseintrags wird unabhängig vom Streitwert die im Tarif vorgesehene feste Gebühr gezahlt.
Bei Verfahren mit proportionaler Gebühr sieht der Tarif zudem eine Untergrenze (einen festen Mindestbetrag) vor. Bleibt die berechnete proportionale Gebühr unter dieser Untergrenze, wird der feste Mindestbetrag zugrunde gelegt.
Wie wird die Klagegebühr berechnet?
Bei Erhebung eines der proportionalen Gebühr unterliegenden Verfahrens stehen in der Regel zwei Posten im Vordergrund:
- Einreichungs- (Antrags-) Gebühr: Ein fester Betrag, der einmalig für jedes Verfahren und jede Vollstreckung erhoben wird; er ist vom Streitwert unabhängig.
- Vorläufige Urteils- und Vollstreckungsgebühr: Ein im Gesetz bestimmter Teil der proportionalen Urteils- und Vollstreckungsgebühr (in der Regel ein Viertel) wird bei Erhebung der Klage im Voraus erhoben. Der verbleibende Teil wird am Ende des Verfahrens je nach Verfahrensausgang gezahlt.
Die Bemessungsgrundlage der vorläufigen Gebühr ist der vom Kläger geforderte Streitwert. Beträgt der Satz der proportionalen Urteils- und Vollstreckungsgebühr beispielsweise 6,831 Promille, so wird dieser Satz auf den Streitwert angewandt und ein Viertel des sich ergebenden Betrags bei der Klageerhebung im Voraus erhoben. Bei Verfahren mit fester Gebühr wird bei der Klageerhebung zusammen mit der Antragsgebühr die feste Gebühr gezahlt; eine proportionale Vorauszahlung fällt nicht an.
Die Urteils- und Vollstreckungsgebühr
Die Urteils- und Vollstreckungsgebühr ist die Gebühr, die aufgrund des am Ende des Verfahrens ergangenen Urteils entsteht. In proportionalen Verfahren wird diese Gebühr auf den zugesprochenen Betrag berechnet. Der bei Erhebung der Klage im Voraus erhobene Teil wird auf diese Gebühr angerechnet; der verbleibende Restbetrag wird innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist nach Rechtskraft des Urteils gezahlt.
Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass die Bemessungsgrundlage der Gebühr nach dem obsiegten Betrag bestimmt wird. Wird der Klage teilweise stattgegeben, wird die Gebühr auf den zugesprochenen Betrag berechnet; die Gebühr für den abgewiesenen Teil kann beim Kläger verbleiben. Bei Verfahren mit fester Gebühr wird auch die Urteils- und Vollstreckungsgebühr als fester Betrag erhoben und nicht mit dem Streitwert in Beziehung gesetzt.
Ist die Gebühr dasselbe wie die Verfahrenskosten?
Die Gebühr ist nur ein Teil der Verfahrenskosten. In einem Verfahren wird zudem ein Kostenvorschuss für Posten wie Zustellung, Sachverständige, Ortsbesichtigung, Zeugen und Postgebühren hinterlegt. In durch einen Anwalt geführten Verfahren kommt außerdem das Anwaltshonorar hinzu. Aus diesem Grund erschöpft sich die Antwort auf die Frage "Was wird mich dieses Verfahren kosten?" nicht in der Gebühr allein; die Gebühr ist ein Bestandteil der Gesamtkosten.
Zu beachtende Punkte
- Der aktuelle Tarif: Die Gebührenbeträge ändern sich jedes Jahr. Bei einer Berechnung ist der aktuelle Tarif des Jahres zugrunde zu legen, in dem die Klage erhoben wird.
- Der richtige Streitwert: Bei der proportionalen Gebühr ist die Bemessungsgrundlage der realistisch bestimmte Streitwert. Ein zu niedrig angesetzter Wert begründet das Risiko einer späteren Gebührennachzahlung und einer Verzögerung des Verfahrens.
- Gebührennachzahlung: Wird der Streitwert durch Klageänderung (Islah) oder Erhöhung des Antrags erhöht, ist für den zusätzlichen Teil eine ergänzende (Nachzahlungs-) Gebühr zu entrichten.
- Gebührenbefreiung und Ausnahmen: Bestimmte Einrichtungen und Verfahrensarten sind gesetzlich von der Gebühr befreit; auch Personen, die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, können vorübergehend von der Vorauszahlung der Gebühren befreit werden.
Häufige Fehler
- Berechnung mit einem alten Tarif: Eine mit den Sätzen und festen Beträgen eines früheren Jahres vorgenommene Berechnung spiegelt die tatsächliche Gebühr nicht wider.
- Vergessen der Antragsgebühr: Wird nur die proportionale Vorauszahlung berücksichtigt und die Antragsgebühr außer Acht gelassen, wird der Gesamtbetrag zu niedrig angegeben.
- Verwechslung von festem und proportionalem Verfahren: Eine proportionale Berechnung auf den Streitwert in einem der festen Gebühr unterliegenden Verfahren wie einer Scheidung ist falsch.
- Annahme, die Vorauszahlung sei die gesamte Gebühr: Die bei der Klageerhebung gezahlte Vorauszahlung ist nicht die gesamte Urteils- und Vollstreckungsgebühr, sondern nur ein Teil davon; der Rest entsteht am Ende des Verfahrens.
Ein kurzes Beispielszenario
Nehmen wir an, eine Person erhebt Klage über eine Forderung von 200.000 TL. Dies ist ein der proportionalen Gebühr unterliegendes Verfahren. Bei der Klageerhebung wird zunächst eine feste Antragsgebühr gezahlt. Anschließend wird die proportionale Urteils- und Vollstreckungsgebühr berechnet, indem der betreffende Promillesatz auf den Streitwert von 200.000 TL angewandt wird, und ein Viertel dieses Betrags im Voraus erhoben. Wird der Klage stattgegeben und die Forderung zugesprochen, so wird der nach der Vorauszahlung verbleibende Restbetrag der Urteils- und Vollstreckungsgebühr nach Rechtskraft des Urteils gezahlt. Wird die Klage hingegen abgewiesen, können sich hinsichtlich der Gebührenpflicht und der übrigen Verfahrenskosten andere Folgen ergeben.
Dieses Beispiel soll nur die Logik veranschaulichen; der tatsächliche Betrag richtet sich nach dem aktuellen Tarif des Jahres, in dem die Klage erhoben wird, und nach den konkreten Umständen des Verfahrens.
Fazit
Die Gerichtsgebühr ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die sowohl zu Beginn als auch am Ende des Verfahrens auftritt und sich nach Art und Wert des Verfahrens richtet. Die Unterscheidung zwischen proportionaler und fester Gebühr sowie das Verhältnis zwischen der Antragsgebühr und der vorläufigen Urteils- und Vollstreckungsgebühr richtig zu erfassen, ist der erste Schritt zu einer realistischen Planung der Verfahrenskosten. Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeiner Natur; für die Gebühren- und Kostenübersicht eines konkreten Verfahrens empfiehlt es sich, den aktuellen Tarif heranzuziehen und einen Anwalt zu konsultieren.