Was ist die Kündigungsentschädigung?
Die Kündigungsentschädigung ist eine Entschädigung in Höhe des Entgelts für die Kündigungsfrist, die zu zahlen ist, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfristen beendet wird. Ihre rechtliche Grundlage ist Artikel 17 des türkischen Arbeitsgesetzes Nr. 4857 (İş Kanunu). Dieser Artikel verpflichtet sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer, der Gegenseite vor der Beendigung des Vertrags eine bestimmte Frist im Voraus mitzuteilen. Ziel ist es, eine angemessene Übergangszeit zu gewähren — dem ausscheidenden Arbeitnehmer zum Finden einer neuen Stelle und dem kündigenden Arbeitgeber zur Beschaffung einer Ersatzkraft.
Ein wichtiger Punkt ist folgender: Die Kündigungsentschädigung ist eine gegenseitige Verpflichtung. Das heißt, welche Partei die Kündigungsfristen nicht einhält — ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber —, wird verpflichtet, der anderen Partei eine Kündigungsentschädigung zu zahlen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die Kündigungsentschädigung von der Abfindung, die nur zugunsten des Arbeitnehmers entsteht.
Rechtliche Grundlage und Kündigungsfristen
Artikel 17 des Arbeitsgesetzes sieht nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers gestaffelte Kündigungsfristen vor, die ab dem Zeitpunkt laufen, an dem die Kündigung der Gegenseite mitgeteilt wird. Diese Fristen sind Mindestfristen und können durch den Vertrag oder einen Tarifvertrag verlängert werden; sie dürfen jedoch nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verkürzt werden. Die geltenden Stufen sind wie folgt:
- Für einen Arbeitnehmer mit weniger als 6 Monaten Beschäftigung: 2 Wochen
- Für einen Arbeitnehmer mit 6 Monaten bis 1,5 Jahren Beschäftigung: 4 Wochen
- Für einen Arbeitnehmer mit 1,5 bis 3 Jahren Beschäftigung: 6 Wochen
- Für einen Arbeitnehmer mit mehr als 3 Jahren Beschäftigung: 8 Wochen
Die Partei, die die Kündigungsfrist einhalten möchte, gewährt der Gegenseite diese Frist im Voraus, und der Vertrag endet mit Ablauf der Frist. Die Partei, die die Frist nicht einhalten möchte, kann den Vertrag sofort beenden, indem sie das der Kündigungsfrist entsprechende Entgelt in einer Summe im Voraus zahlt. Genau dieser im Voraus gezahlte Betrag ist die Kündigungsentschädigung.
Wie wird die Kündigungsentschädigung berechnet?
Der Kern der Berechnung ist einfach: Zuerst wird die der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers entsprechende Kündigungsfrist in Wochen bestimmt, danach wird diese Frist mit dem täglichen Bruttoentgelt multipliziert. Das der Berechnung zugrunde gelegte Entgelt ist nicht nur das nackte (Grund-)Entgelt, sondern das „angereicherte" Bruttoentgelt, das auch fortlaufende Zusatzleistungen wie regelmäßig gezahlte Prämien, Boni, Fahrt- und Verpflegungszuschüsse umfasst.
Die Schritte sind wie folgt:
- 1. Bestimmen Sie die Kündigungsfrist: je nach Betriebszugehörigkeit 2, 4, 6 oder 8 Wochen.
- 2. Rechnen Sie die Frist in Tage um: jede Woche wird als 7 Tage angesetzt (zum Beispiel 6 Wochen = 42 Tage).
- 3. Ermitteln Sie das tägliche Bruttoentgelt: das monatliche angereicherte Bruttoentgelt wird durch 30 geteilt.
- 4. Multiplizieren Sie: Anzahl der Tage × tägliches Bruttoentgelt = Brutto-Kündigungsentschädigung.
Der ermittelte Betrag ist brutto; davon werden Einkommensteuer und Stempelsteuer abgezogen. Anders als die Abfindung ist die Kündigungsentschädigung nicht von der Einkommensteuer befreit; deshalb kann der Nettobetrag deutlich niedriger ausfallen als der Bruttobetrag. Die Stempelsteuer hingegen wird auf beide Entschädigungsarten angewendet.
Kurzes Beispielszenario
Der Vertrag eines Arbeitnehmers, der seit 2,5 Jahren beschäftigt ist und dessen monatliches angereichertes Bruttoentgelt 30.000 TL beträgt, wird vom Arbeitgeber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist beendet. Da die Betriebszugehörigkeit in den Bereich von 1,5–3 Jahren fällt, beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen (42 Tage). Das tägliche Bruttoentgelt beträgt 30.000 / 30 = 1.000 TL. Die Brutto-Kündigungsentschädigung = 42 × 1.000 = 42.000 TL. Die Nettozahlung ergibt sich, indem Einkommensteuer und Stempelsteuer von diesem Betrag abgezogen werden. Diese Zahlen sind Beispielwerte, die nur zur Veranschaulichung der Methode angegeben werden.
In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung?
Die grundlegende Voraussetzung für einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung ist, dass der Vertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfristen beendet wurde. Umgekehrt entsteht in bestimmten Situationen keine Kündigungsentschädigung:
- Der Vertrag muss unbefristet sein. Bei befristeten Verträgen entsteht in der Regel keine Kündigungsentschädigung; solche Verträge enden mit Ablauf der Frist von selbst.
- Bei einer sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund entsteht keine Kündigungsentschädigung. Kündigt der Arbeitgeber aus wichtigem Grund nach Artikel 25/II des Arbeitsgesetzes (Verstoß gegen die Regeln der Moral und des guten Glaubens), schuldet er dem Arbeitnehmer keine Kündigungsentschädigung. Ebenso ist der Arbeitnehmer, wenn er aus wichtigem Grund nach Artikel 24 ausscheidet, nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Kündigungsentschädigung zu zahlen.
- Ein Arbeitnehmer, der kündigt, kann in der Regel keine Kündigungsentschädigung erhalten; im Gegenteil kann er, wenn er ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ausscheidet, selbst verpflichtet sein, dem Arbeitgeber eine Kündigungsentschädigung zu zahlen.
- Wird der Arbeitnehmer ohne Gewährung einer Kündigungsfrist entlassen oder ohne eine Ausgleichszahlung für die Frist, so erwirbt er einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung.
Anders als bei der Abfindung gibt es für die Kündigungsentschädigung keine Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit; selbst ein Arbeitnehmer, der weniger als 6 Monate beschäftigt ist, kann einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung erwerben, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird.
Zu beachtende Punkte und häufige Fehler
Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Fehler sind folgende:
- Berechnung auf Basis des nackten Entgelts: die Entschädigung nur auf Basis des Grundgehalts zu berechnen, ist ein häufiger Fehler. Zugrunde zu legen ist das angereicherte Bruttoentgelt, dem regelmäßige Prämien, Boni sowie Fahrt- und Verpflegungsleistungen hinzugerechnet werden.
- Verwechslung von Abfindung und Kündigungsentschädigung: die Abfindung wird für jedes volle Jahr auf Basis von 30 Tagen Entgelt und nur zugunsten des Arbeitnehmers berechnet; die Kündigungsentschädigung beruht auf wöchentlichen Kündigungsfristen und ist zweiseitig. Voraussetzungen und Berechnung der beiden Entschädigungsarten unterscheiden sich voneinander.
- Die Steuer außer Acht lassen: es wird vergessen, dass die Kündigungsentschädigung nicht von der Einkommensteuer befreit ist; der Bruttobetrag wird für den Nettobetrag gehalten und so eine falsche Erwartung aufgebaut.
- Die Verjährungsfrist verpassen: der Anspruch auf Kündigungsentschädigung unterliegt einer fünfjährigen Verjährungsfrist, die ab dem Datum der Beendigung läuft. Wird diese Frist versäumt, wird das Klagerecht geschwächt.
- Freistellung zur Arbeitssuche während der Kündigungsfrist: einem Arbeitnehmer, dem eine Kündigungsfrist gewährt wird, müssen während dieser Frist täglich mindestens 2 Stunden bezahlte Freistellung zur Arbeitssuche gewährt werden; wird sie nicht gewährt, kann ein zusätzlicher Anspruch entstehen.
Die mit diesem Rechner durchgeführte Berechnung ist ungefähr und dient zu Informationszwecken. Der Umfang des angereicherten Entgelts, der Kündigungsgrund, die gezahlten Zusatzleistungen und die aktuellen Steuersätze beeinflussen das Ergebnis unmittelbar. Für Ihren konkreten Fall ist es wichtig, professionelle Unterstützung durch einen Arbeitsrechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, um keinen Rechtsverlust zu erleiden.