Rechner

Mietsteuerabzug-Rechner

Berechnen Sie den auf gewerbliche Mietzahlungen einzubehaltenden Einkommensteuerabzug (Stopaj) und den an den Vermieter zu zahlenden Nettobetrag.

Mietquellensteuer-Rechner

Einkommensteuergesetz Art. 94 — 20 % Quellensteuer

Quellensteuersatz:%20Stempelsteuer:‰1,89

Monatlicher Mietbetrag

Für die Berechnung der Stempelsteuer

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Der Rechner auf dieser Seite dient ausschließlich der vorläufigen Information und Schätzung. Das angegebene Ergebnis ist ein Näherungswert; es führt zu keinem endgültigen rechtlichen Ergebnis, ist nicht bindend und ersetzt kein amtliches Dokument. Die tatsächlichen Beträge können je nach den konkreten Umständen des Falls, der geltenden Gesetzgebung, Gerichtsentscheidungen und richterlichem Ermessen abweichen. Um einen Rechtsverlust zu vermeiden, lassen Sie Ihre individuelle Situation stets von einem Anwalt bewerten.

Anwalt konsultieren
Informationsleitfaden

Was ist der Mietsteuerabzug bei Geschäftsräumen (Einkommensteuerabzug)?

Der Mietsteuerabzug bei Geschäftsräumen ist der Vorgang, bei dem ein Mieter, der eine gewerbliche Immobilie mietet, von der an den Eigentümer gezahlten Miete einen Einkommensteuerabzug in bestimmter Höhe vornimmt und diesen Betrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen des Eigentümers an das Finanzamt abführt. Rechtlich wird dieser Vorgang als Steuerabzug (tevkifat) bezeichnet – ein Abzug an der Quelle, der in der Eigenschaft als Steuerschuldner vorgenommen wird. Ziel ist es, einen Teil der Mieteinkünfte bereits im Moment der Vereinnahmung zu besteuern und so sowohl die Einziehungssicherheit als auch die Erklärungsdisziplin zu gewährleisten.

Der entscheidende Punkt ist folgender: Obwohl die Partei, die die Steuer tatsächlich trägt, der Eigentümer ist, liegt die Verantwortung, diese Steuer einzubehalten, zu erklären und abzuführen, beim Mieter. Mit anderen Worten: Das gewerbliche Unternehmen, der Freiberufler, der Verein, die Stiftung oder die öffentliche Einrichtung, die die Geschäftsräume mietet, ist verpflichtet, den Abzug auf die gezahlte Miete korrekt zu berechnen und fristgerecht zu erklären. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, entsteht die Haftung beim Mieter, der den Bruttobetrag der Miete zahlt.

Rechtsgrundlage

Die wesentliche Grundlage des Mietsteuerabzugs ist Artikel 94 des Einkommensteuergesetzes Nr. 193. Dieser Artikel führt auf, auf welche Zahlungen und von wem der Abzug vorzunehmen ist. Auch Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Mieteinkünfte) fallen in diesen Anwendungsbereich. Da der Abzugssatz durch Präsidialdekrete von Zeitraum zu Zeitraum geändert werden kann, muss die Berechnung auf dem am Tag der Zahlung geltenden Satz beruhen. Aus diesem Grund beschreiben die folgenden Ausführungen den allgemeinen Rahmen; für den konkreten Satz sollte die aktuelle Gesetzgebung des jeweiligen Zeitraums geprüft werden.

Eine wichtige Unterscheidung ist auch die Identität des Mieters. Die Abzugspflicht hängt davon ab, ob die die Mietzahlung leistende Partei zu den zum Steuerabzug verpflichteten Personen gehört. Mieter, die Zahlungen im Rahmen einer gewerblichen, landwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit leisten (Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine und Stiftungen, öffentliche Verwaltungen), fallen in der Regel in diesen Anwendungsbereich. Demgegenüber kann die Lage bei nach dem vereinfachten Verfahren Besteuerten und bei Personen, die tätigkeitsunabhängige Zahlungen leisten, anders sein.

Wie wird der Mietsteuerabzug berechnet?

Die am häufigsten verwechselte Frage bei der Berechnung ist, ob der vereinbarte Mietbetrag brutto oder netto ist. Es gibt zwei grundlegende Szenarien:

1. Berechnung auf die Bruttomiete

Haben die Parteien die Miete brutto festgelegt, wird der Abzug unmittelbar von diesem Bruttobetrag einbehalten und der verbleibende Nettobetrag an den Eigentümer gezahlt:

  • Abzugsbetrag = Bruttomiete × Abzugssatz
  • An den Eigentümer gezahlte Nettomiete = Bruttomiete − Abzugsbetrag

Beträgt die Bruttomiete beispielsweise 100.000 TL und der Satz 20 %, so beläuft sich der Abzug auf 20.000 TL; an den Eigentümer werden 80.000 TL gezahlt, während 20.000 TL an das Finanzamt erklärt und abgeführt werden.

2. Berechnung auf die Nettomiete (Hochrechnung auf brutto)

Ist im Vertrag ein Nettobetrag in der Form "der Eigentümer erhält so viel netto" vereinbart, muss der Bruttobetrag rückwärts berechnet werden. Dies nennt man Hochrechnung auf brutto (brüte iblağ):

  • Bruttomiete = Nettomiete ÷ (1 − Abzugssatz)
  • Abzugsbetrag = Bruttomiete − Nettomiete

Soll der Eigentümer beispielsweise netto 80.000 TL erhalten und beträgt der Satz 20 %, so ergibt sich die Bruttomiete zu 80.000 ÷ 0,80 = 100.000 TL; der einzubehaltende Abzug beträgt 20.000 TL. Bei Nettovereinbarungen darf nicht vergessen werden, dass die Last des Abzugs tatsächlich auf den Mieter fällt.

Erklärungs- und Zahlungsverfahren

Der einbehaltene Abzug wird vom Mieter mittels der Abzug- und Prämien-Dienstleistungserklärung (muhtasar ve prim hizmet beyannamesi) erklärt. Der Erklärungszeitraum und die Zahlungstermine sind gesetzlich festgelegt; als allgemeine Regel wird der Abzug in dem Monat erklärt und gezahlt, der auf den Zeitraum folgt, in dem er vorgenommen wurde. Werden Erklärung und Zahlung nicht fristgerecht vorgenommen, entsteht für den Mieter das Risiko einer Steuerausfallstrafe, von Verzugszinsen und einer Ordnungswidrigkeitsstrafe. Aus diesem Grund ist der Abzug eine Pflicht, die nicht nur korrekt berechnet, sondern auch mit der richtigen zeitlichen Abstimmung erklärt werden muss.

Zu beachtende Punkte

  • Unterscheidung Wohnung–Geschäftsräume: Der Abzug kommt in der Regel bei Mieten für Geschäftsräume (gewerbliche Nutzung) in Betracht. Bei Wohnungsmieten gibt es in der Regel keinen Abzug; diese Mieten unterliegen anderen Grundsätzen.
  • Aktueller Satz: Der Abzugssatz kann sich periodisch ändern. Führen Sie die Berechnung stets mit dem am Zahlungstag geltenden Satz durch.
  • Eigenschaft des Mieters: Die Abzugspflicht hängt davon ab, dass die zahlende Partei zum Steuerabzug verpflichtet ist. Ist sie nicht verpflichtet, wird kein Abzug vorgenommen; in diesem Fall wird die Steuer über die Erklärung des Eigentümers gezahlt.
  • Vertragswortlaut: Ob der Mietbetrag brutto oder netto ist, sollte im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden. Unklarheit führt zu zusätzlicher Last und Streit zwischen den Parteien.
  • Dokumentation: Die Erklärungen und Zahlungsbelege zum einbehaltenen und abgeführten Abzug sollten aufbewahrt werden; diese Beträge bilden die Grundlage für die Anrechnung in der Jahreserklärung des Eigentümers.

Häufige Fehler

  • Verwechslung von netto und brutto: Bei einer netto vereinbarten Miete den Abzug unmittelbar vom Nettobetrag statt vom Bruttobetrag einzubehalten; dies führt zu einer zu niedrigen Steuererklärung.
  • Abzug bei Wohnungsmieten: Bei Wohnungsmieten, die keine Geschäftsräume sind, einen unnötigen Abzug vorzunehmen.
  • Berechnung mit einem alten Satz: Satzänderungen nicht zu verfolgen und mit einem veralteten Satz zu rechnen.
  • Erklärung überspringen: Den Abzug einzubehalten und dem Eigentümer weniger zu zahlen, den einbehaltenen Betrag aber nicht dem Finanzamt zu erklären; dies ist der Fehler mit den schwerwiegendsten Folgen.

Ein kurzes Beispielszenario

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat in Izmir Geschäftsräume zu einer monatlichen Bruttomiete von 100.000 TL gemietet, und der im betreffenden Zeitraum geltende Abzugssatz beträgt 20 %. Jeden Monat behält die Gesellschaft 100.000 × 20 % = 20.000 TL Abzug ein, zahlt dem Eigentümer 80.000 TL und erklärt und führt die einbehaltenen 20.000 TL im Folgemonat mittels der Abzugserklärung an das Finanzamt ab. In der jährlichen Einkommensteuererklärung rechnet der Eigentümer diese 20.000-TL-Beträge auf die im Laufe des Jahres gezahlte Steuer an, um seine endgültige Steuer zu berechnen. Wäre die Vereinbarung als "netto 80.000 TL" getroffen worden, würde sie auf 80.000 ÷ 0,80 = 100.000 TL hochgerechnet und das Ergebnis käme auf denselben Punkt hinaus; jedoch darf in diesem Fall nicht vergessen werden, dass die Last von 20.000 TL wirtschaftlich auf den Mieter übergeht.

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine konkrete rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Da die Bedingungen Ihres Mietvertrags, die Eigenschaft des Mieters und die am Zahlungstag geltenden aktuellen Sätze das Ergebnis ändern können, empfiehlt es sich, vor wichtigen Geschäften einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zu konsultieren.

Sıkça Sorulan Sorular