Eine Immobilie stellt für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens dar; eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Geschäftslokal hat sowohl wirtschaftlich als auch emotional einen hohen Wert. Entsteht deshalb ein Streit über die Immobilie, kann das mühsam erworbene Vermögen unmittelbar in Gefahr geraten. Ein Fehler im Grundbucheintrag, eine geerbte Immobilie, über die sich die Erben nicht einig sind, ein übergreifender Nachbar oder ein fehlerhafter Kaufvertrag können zu schwer wiedergutzumachenden Folgen führen. Als Av. Aydın bieten wir unseren Mandanten in jeder Phase des Immobilienrechts umfassende Unterstützung – von der Beratung vor dem Kauf oder Verkauf über Klagen auf Löschung und Berichtigung des Grundbucheintrags und Streitigkeiten des Wohnungseigentums bis hin zu Enteignungsverfahren. Wer das Verfahren von Anfang an mit einem erfahrenen Immobilienanwalt in Izmir richtig aufsetzt, vermeidet nicht nur Rechtsverluste, sondern stellt auch die Sicherheit rund um die Immobilie auf ein solides Fundament.
Unsere Leistungen als Immobilienanwalt
Das Immobilienrecht ist ein weites Gebiet, das vor allem die sachenrechtlichen Bestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuchs Nr. 4721 (Türk Medeni Kanunu), das Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634, das Enteignungsgesetz Nr. 2942 und die einschlägigen Regelungen des Schuldrechts umfasst. Unsere Leistung beschränkt sich dabei nicht auf die Prozessführung; auch die rechtliche Prüfung und Beratung vor dem Erwerb einer Immobilie ist mindestens ebenso wichtig wie das Verfahren selbst. Ein Immobilienanwalt in Izmir muss Grundbucheinträge lesen, Vermerke und Belastungen auf der Immobilie richtig bewerten und treffsicher bestimmen können, mit welcher Klageart der Streit zu lösen ist. Zu unseren wichtigsten Verfahrens- und Leistungsarten gehören:
- Klagen auf Löschung und Berichtigung des Grundbucheintrags: Verfahren, die auf die Löschung eines der wahren Rechtslage widersprechenden Eintrags und die Eintragung zugunsten des wahren Berechtigten gerichtet sind. Rechtswidrige Übertragungen, Arglist, fehlende Geschäftsfähigkeit, die Erbenumgehung durch Scheingeschäfte (muris muvazaası) und der Missbrauch der Vertretungsmacht bilden die Grundlage dieser Klagen.
- Klagen auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft (izale-i şuyu): Verfahren, die die Beendigung der Gemeinschaft an einer Immobilie, die mehreren Personen zu Bruchteilen oder zur gesamten Hand gehört, durch reale Teilung oder Verkauf ermöglichen. Bei durch Erbgang übergegangenen Immobilien gehört dies zu den am häufigsten beschrittenen Wegen.
- Unterlassungsklagen (Abwehr des Übergriffs): Verfahren, mit denen eine Person, die unrechtmäßig in das Eigentumsrecht eingreift, zur Beendigung dieses Eingriffs gezwungen wird. Sie kommen bei der Überschreitung der Grundstücksgrenze, bei unbefugter Nutzung und bei rechtswidriger Besitzergreifung in Betracht.
- Streitigkeiten des Wohnungseigentums: Lösung von Auseinandersetzungen aus der Verwaltung von Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen, aus Wohngeldforderungen, aus der Nutzung der Gemeinschaftsflächen, aus Verstößen gegen die Gemeinschaftsordnung sowie aus den Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer.
- Enteignungsklagen und Klagen wegen Eingriffs ohne Enteignung: Festsetzung des Entschädigungsbetrags, wenn die Verwaltung eine Immobilie aus Gründen des öffentlichen Wohls in Anspruch nimmt; nutzt die Verwaltung die Immobilie tatsächlich, ohne eine ordnungsgemäße Enteignung durchgeführt zu haben, geht es um Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche.
- Vorkaufsklagen (şufa): Klagen zur Ausübung des Rechts der übrigen Miteigentümer, einen Anteil vorrangig zu denselben Bedingungen zu erwerben, wenn ein Miteigentümer im Bruchteilseigentum seinen Anteil an einen Dritten verkauft.
- Miet- und Räumungsklagen: Streitigkeiten aus dem Mietvertrag, Festsetzung und Anpassung des Mietzinses, Einziehung der Mietforderung sowie Verfahren zur Räumung des Mieters gestützt auf gesetzliche Räumungsgründe.
- Hypothek, Pfandrecht und sonstige beschränkte dingliche Rechte: Bestellung und Löschung von an der Immobilie begründeten Hypotheken und Pfandrechten sowie die Verfolgung der daraus entstehenden Streitigkeiten.
- Herausgabeklagen: Klagen, mit denen eine Person, die das Eigentum oder ein dingliches Recht an einer Sache geltend macht, gegen den die Sache besitzenden Dritten auf deren Herausgabe klagt.
- Immobilienkaufvorverträge: Ausarbeitung der notariell beurkundeten Kaufvorverträge, in denen der Verkauf vor der Übertragung im Grundbuch zugesichert wird, sowie die Verfolgung der auf diesen Vertrag gestützten Eintragungsansprüche.
- Streitigkeiten der Stadterneuerung: Feststellung risikobehafteter Bauwerke, Eigentümerbeschlüsse, Vertragsverfahren und die Vermeidung von Rechtsverlusten aus der Umwandlung nach dem Gesetz Nr. 6306 über die Umgestaltung von Gebieten unter Katastrophenrisiko.
- Streitigkeiten über Wege- und Dienstbarkeitsrechte: Klagen auf Bestellung eines Notwegrechts, wenn die Immobilie keine Anbindung an eine Straße hat, sowie Klagen betreffend Nießbrauch, Wohnrecht und sonstige Dienstbarkeiten.
- Grundbuchberichtigung und Korrektur des Eintrags: Berichtigung von tatsächlichen Fehlern im Grundbuch wie Fläche, Eigentümername oder Lage sowie die Verfolgung von Einwendungen gegen die Katasterfeststellung.
- Bau- und Bebauungsstreitigkeiten: Bewertung von Streitigkeiten aus dem Bebauungsstatus, aus Schwarzbauten und aus Änderungen des Bebauungsplans, die den Wert und die Nutzung der Immobilie beeinflussen.
Bei all diesen Klagearten spielt ein Immobilienanwalt in Izmir nicht nur im Prozess, sondern auch in der Prüfungsphase vor dem Erwerb der Immobilie eine entscheidende Rolle. Als Av. Aydın sind wir überzeugt, dass dieser ganzheitliche Blick auf das Immobilienrecht große Bedeutung hat, um später auftretende Streitigkeiten zu vermeiden; denn die wirksamste Lösung im Immobilienrecht ist oft die vorausschauende rechtliche Beratung, die dafür sorgt, dass das Problem gar nicht erst entsteht.
Grundbuchgeschäfte und Eigentumsübertragung
Im türkischen Recht wird das Eigentum an einer Immobilie in der Regel durch die Eintragung in das Grundbuch erworben. Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem das Eigentum und die übrigen dinglichen Rechte an der Immobilie zuverlässig ausgewiesen sind, und es steht unter dem Schutz des Staates. Deshalb genügt beim Kauf einer Immobilie nicht allein die Einigung zwischen den Parteien; die Übertragung muss beim Grundbuchamt durch eine amtliche Urkunde vorgenommen und in das Register eingetragen werden. Andernfalls überträgt selbst ein notariell beurkundeter Kaufvorvertrag für sich genommen kein Eigentum; er begründet lediglich den Anspruch, die Übertragung zu verlangen.
Eines der häufigsten Probleme beim Immobilienkauf entsteht daraus, dass der Grundbucheintrag nicht sorgfältig geprüft wird. An einer Immobilie können zahlreiche Eintragungen bestehen – etwa eine Hypothek, eine Pfändung, ein Enteignungsvermerk, ein Familienwohnungsvermerk, ein Nießbrauch oder ein Vermerk über einen Kaufvorvertrag. Das Vorhandensein dieser Eintragungen beeinflusst den Wert und die Übertragbarkeit der Immobilie unmittelbar. Werden vor der Übertragung der Grundbucheintrag sowie alle Vermerke und Belastungen der Immobilie geprüft, wird bestätigt, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist, und wird gegebenenfalls der Bebauungs- und Bewohnbarkeitsstatus kontrolliert, so lassen sich künftige Streitigkeiten vermeiden. Ein Immobilienanwalt in Izmir kann seinen Mandanten durch diese rechtliche Prüfung vor der Übertragung vor einem fehlerhaften Kauf schützen.
Zu den wichtigsten Gründen, die eine Eigentumsübertragung rechtlich fehlerhaft machen, zählen die fehlende Geschäftsfähigkeit einer Partei, eine unter Arglist oder Drohung erfolgte Übertragung, Scheingeschäfte sowie insbesondere zum Schein vorgenommene Verkaufsgeschäfte mit dem Ziel, Vermögen vor den Erben zu verbergen. In diesen Fällen kommt eine Klage auf Löschung und Berichtigung des Grundbucheintrags in Betracht. Auch bei Geschäften, die auf Grundlage einer Vollmacht abgewickelt werden, ist der Missbrauch der Vertretungsmacht durch den Bevollmächtigten ein häufig auftretender Streitgrund; deshalb ist es wichtig, bei der Erteilung einer Vollmacht die Grenzen der Befugnisse klar festzulegen.
Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft und Abwehr des Übergriffs
Die beiden häufigsten Klagearten des Immobilienrechts sind die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft (izale-i şuyu) und die Unterlassungsklage zur Abwehr eines Übergriffs. Zu diesen Klagen wird meist zur Lösung von Streitigkeiten gegriffen, die aus der Erbteilung innerhalb der Familie oder aus nachbarschaftlichen Beziehungen entstehen.
Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft (izale-i şuyu)
Gehört eine Immobilie mehreren Personen, kann zwischen den Miteigentümern Streit über die Nutzung oder die Aufteilung der Immobilie entstehen. Besonders bei durch Erbgang übergegangenen Immobilien fällt es den Erben schwer, das gemeinsame Eigentum über längere Zeit aufrechtzuerhalten. An diesem Punkt kann jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft klageweise verlangen. Das Gericht prüft zunächst, ob die Immobilie real geteilt werden kann; ist die Immobilie also unter den Miteigentümern teilbar, wird sie tatsächlich aufgeteilt. Ist eine reale Teilung nicht möglich, wird die Immobilie im Wege der Versteigerung verkauft und der erzielte Erlös anteilig unter den Miteigentümern verteilt. Damit die Miteigentümer in diesem Verfahren keinen Rechtsverlust erleiden, ist eine sorgfältige Begleitung erforderlich; ein Immobilienanwalt in Izmir wahrt die Rechte des Miteigentümers bei der zutreffenden Feststellung des Verkaufserlöses und der billigen Verteilung der Anteile.
Abwehr des Übergriffs (Unterlassung)
Das Eigentumsrecht gibt dem Eigentümer die Befugnis, seine Immobilie nach Belieben zu nutzen und unrechtmäßige Eingriffe anderer abzuwehren. Nutzt eine Person die Immobilie eines anderen unbefugt, errichtet sie darauf ein Bauwerk oder greift sie durch Überschreiten der Grenze auf die Nachbarimmobilie über, so kann der Eigentümer eine Unterlassungsklage erheben. Mit dieser Klage werden die Beendigung des unrechtmäßigen Eingriffs und die Wiederherstellung des früheren Zustands der Immobilie verlangt. Häufig wird zusammen mit der Unterlassungsklage auch ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung (ecrimisil) wegen unrechtmäßiger Besitzergreifung geltend gemacht. Die Nutzungsentschädigung ist eine Art Nutzungsentgelt, das die Person, die die Immobilie unrechtmäßig nutzt, dem Eigentümer zu zahlen hat. Bei diesen Klagen kommt der zutreffenden Feststellung der Immobiliengrenzen und des Umfangs des Eingriffs große Bedeutung zu.
Streitigkeiten des Wohnungseigentums und der Wohnanlagenverwaltung
Mit der Zunahme des Lebens in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen bilden die Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634 einen bedeutenden Teil des Immobilienrechts. Das Wohnungseigentum ist eine besondere Eigentumsform, in der das Sondereigentum an den einzelnen Einheiten eines Gebäudes mit dem gemeinschaftlichen Eigentum an den Gemeinschaftsflächen zusammentrifft. Diese Struktur begründet zwischen den Wohnungseigentümern sowohl Rechte als auch Pflichten.
Zu den wichtigsten Streitigkeiten des Wohnungseigentums zählen die Einziehung nicht gezahlter Wohngeld- und Gemeinschaftskostenforderungen, gegen die Gemeinschaftsordnung verstoßende Nutzungen, die unbefugte Besetzung oder Veränderung von Gemeinschaftsflächen, der plan- und projektwidrige Umbau einer einzelnen Einheit sowie die Anfechtung von Handlungen des Verwalters. Auch die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung kommt häufig vor; ein Wohnungseigentümer, der einen gefassten Beschluss für gesetzes-, ordnungs- oder treuwidrig hält, kann dessen Aufhebung klageweise verlangen.
Im Wohnungseigentum kann jeder Wohnungseigentümer über seine eigene Einheit nach Belieben verfügen; diese Freiheit ist jedoch durch die Pflicht begrenzt, die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer und die gemeinschaftliche Nutzung des Gebäudes nicht zu beeinträchtigen.
In der Verwaltung von Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern ist besonders die Einziehung von Wohngeldforderungen ein wichtiges Problem. Für nicht gezahltes Wohngeld kann ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet und eine Verzugsentschädigung verlangt werden. Ein Immobilienanwalt in Izmir spielt eine wirksame Rolle sowohl bei der Einziehung der Forderungen der Verwaltung als auch beim Schutz der Rechte der Wohnungseigentümer gegen unbillige Beschlüsse. Die meisten Streitigkeiten des Wohnungseigentums sind technische Fragen, die eine zutreffende Auslegung der Gemeinschaftsordnung und des Gesetzes erfordern.
Enteignung und Eingriff ohne Enteignung
Der Staat und öffentliche Einrichtungen können Immobilien im Privateigentum enteignen, wenn das öffentliche Wohl es erfordert, sofern sie deren Wert entschädigen. Die Enteignung ist ein verfassungsrechtlich gewährleistetes Verfahren, das bestimmten Verfahrens- und Grundsatzregeln unterliegt. Das Enteignungsgesetz Nr. 2942 regelt, wie das Verfahren zu führen ist und welche Rechte dem Immobilieneigentümer zustehen. Die häufigste Streitigkeit bei der Enteignung ist die Behauptung, dass der von der Verwaltung festgesetzte Betrag den wahren Wert der Immobilie nicht widerspiegelt. In diesem Fall kommt eine Klage auf Festsetzung des Enteignungsbetrags in Betracht, und das Gericht bestimmt den wahren Wert der Immobilie durch ein Sachverständigengutachten.
In manchen Fällen ergreift die Verwaltung tatsächlich Besitz an der Immobilie, ohne ein ordnungsgemäßes Enteignungsverfahren durchzuführen, oder sie weist die Immobilie im Bebauungsplan der Öffentlichkeit zu und bleibt über längere Zeit untätig. Diese Fälle werden als Eingriff ohne Enteignung bezeichnet und in einen tatsächlichen und einen rechtlichen Eingriff unterteilt. Beim tatsächlichen Eingriff hat die Verwaltung begonnen, die Immobilie selbst zu nutzen; beim rechtlichen Eingriff ist die Immobilie im Bebauungsplan der öffentlichen Nutzung zugewiesen, aber über längere Zeit nicht enteignet worden. In beiden Fällen kann der Eigentümer den Wert seiner Immobilie und den erlittenen Schaden klageweise verlangen. Da diese Klagen technische Sachverständigengutachten und Wertermittlungsberechnungen enthalten, ist es für die zutreffende Feststellung des Betrags wichtig, das Verfahren mit einem Immobilienanwalt in Izmir zu führen.
Vorkaufsrecht (şufa)
Das Vorkaufsrecht, im türkischen Recht als şufa bekannt, ist ein wichtiges Recht, das den Miteigentümern im Bruchteilseigentum zusteht. Verkauft an einer im Bruchteilseigentum stehenden Immobilie einer der Miteigentümer seinen Anteil an einen Dritten, so haben die übrigen Miteigentümer das Recht, diesen Anteil zum Verkaufspreis und zu denselben Bedingungen vorrangig zu erwerben. Zweck dieses Rechts ist es, das Eindringen außenstehender fremder Personen in das Bruchteilseigentum zu verhindern und die Beziehung zwischen den Miteigentümern zu wahren.
Das Vorkaufsrecht unterliegt Ausschlussfristen, die ab der Mitteilung des Verkaufs an den Miteigentümer oder ab dessen Kenntnis vom Verkauf laufen. Werden diese Fristen versäumt, wird die Ausübung des Vorkaufsrechts unmöglich; deshalb ist es erforderlich, sofort zu handeln, sobald man vom Verkauf erfährt. Das Vorkaufsrecht gilt nur bei Verkaufsgeschäften; bei unentgeltlichen oder besonders gearteten Übertragungen wie Schenkung oder Erbgang kann es in der Regel nicht ausgeübt werden. Ein Immobilienanwalt in Izmir wahrt die Rechte des Miteigentümers bei der sorgfältigen Überwachung der Fristen und bei der Bewertung, ob der Verkaufspreis der Wirklichkeit entspricht; denn in der Praxis kommt es vor, dass versucht wird, die Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen überhöht angegebenen Verkaufspreis zu erschweren.
Miet- und Räumungsverfahren
Einer der Bereiche des Immobilienrechts, die den Alltag am meisten betreffen, sind die Mietverhältnisse. Streitigkeiten aus dem Mietvertrag entstehen aus der Festsetzung und Erhöhung des Mietzinses, aus der Einziehung der Mietforderung, aus der Räumung des Mietobjekts sowie aus den Rechten und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter. Das türkische Obligationengesetz enthält insbesondere bei Wohnraum- und überdachten Geschäftsraummieten mieterschützende Bestimmungen; deshalb ist die Räumung des Mieters durch den Vermieter nur beim Vorliegen bestimmter, im Gesetz aufgezählter Gründe möglich.
Die Räumungsgründe teilen sich im Wesentlichen in zwei Gruppen. Die erste sind die vom Vermieter ausgehenden Gründe; an ihrer Spitze stehen der Eigenbedarf des Vermieters selbst, seines Ehegatten, seiner Nachkommen, seiner Vorfahren oder der von ihm zu versorgenden Personen an Wohnraum oder Geschäftsraum sowie der Neubau oder die grundlegende Sanierung der Immobilie. Die zweite sind die vom Mieter ausgehenden Gründe; hierzu zählen die berechtigte Abmahnung wegen Nichtzahlung des Mietzinses, die Nichträumung der Immobilie trotz einer abgegebenen Räumungszusage sowie die Beschädigung des Mietobjekts durch den Mieter. Bei Klagen auf Festsetzung und Anpassung des Mietzinses wird verlangt, den im Vertrag vereinbarten Mietzins nach den aktuellen Marktverhältnissen und den gesetzlichen Grenzen neu zu bestimmen. Ein Immobilienanwalt in Izmir wahrt sowohl die Rechte des Vermieters als auch die des Mieters bei der ordnungsgemäßen Ausarbeitung der Abmahnungen und der Stützung des Räumungsverfahrens auf den richtigen Grund; denn ein formwidriger Räumungsversuch endet meist mit der Abweisung der Klage.
Rechtliche Sicherheit beim Immobilienkauf und -verkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen ein nur wenige Male im Leben vorkommendes Geschäft mit hohem Wert. Damit dieses Geschäft sicher abläuft, verhindern die vor dem Verkauf zu unternehmenden Schritte viele später auftretende Probleme von Anfang an. Die grundlegenden rechtlichen Prüfungen vor dem Kauf sind:
- Prüfung des Grundbucheintrags: Es ist zu kontrollieren, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist und ob an der Immobilie eine Hypothek, eine Pfändung, ein Vermerk oder eine Belastung besteht.
- Bebauungs- und Bewohnbarkeitsstatus: Der Status der Immobilie im Bebauungsplan sowie das Vorhandensein einer Baugenehmigung und einer Gebrauchsabnahme (Bewohnbarkeitsbescheinigung) sind zu ermitteln.
- Prüfung der Vollmacht: Wird das Geschäft über einen Bevollmächtigten abgewickelt, sind die Wirksamkeit der Vollmacht und der Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten zu überprüfen.
- Familienwohnungsvermerk: Es ist zu bewerten, ob die Immobilie den Charakter einer Familienwohnung hat und ob die Zustimmung des Ehegatten erforderlich ist.
- Zahlungssicherheit: Die Zahlung des Kaufpreises und die Übertragung im Grundbuch sind zeitgleich und nachweisbar abzuwickeln.
Auch Immobilienkaufvorverträge sind an dieser Stelle ein wichtiges Instrument. Kann die Übertragung im Grundbuch nicht sofort erfolgen, sichert ein notariell beurkundeter und im Grundbuch vermerkbarer Kaufvorvertrag den Anspruch des Käufers. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Vertrag für sich genommen kein Eigentum überträgt, sondern lediglich den Anspruch begründet, die Übertragung zu verlangen. Werden all diese Schritte richtig unternommen, verringert sich das Risiko des Käufers erheblich, später mit einer Klage auf Löschung des Grundbucheintrags oder mit einer unerwarteten Belastung konfrontiert zu werden. Die mit einem Immobilienanwalt in Izmir durchgeführte Vorprüfung sorgt oft dafür, dass das Problem vermieden wird, ohne dass es überhaupt zum Verfahren kommt.
Fristen und Verjährung bei Immobilienklagen
Im Immobilienrecht hängt der Schutz der Rechte oft von der zutreffenden Überwachung der Fristen ab. Manche Rechte erlöschen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden; deshalb kommt es sehr darauf an, sofort zu handeln, sobald der Streit entsteht. So unterliegt etwa das Vorkaufsrecht Ausschlussfristen, die ab der Kenntnis vom Verkauf laufen, und wird dieses Recht vollständig verwirkt, wenn die Frist versäumt wird. Ebenso unterliegen Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Mietforderungen bestimmten Verjährungsfristen.
Demgegenüber unterliegen bestimmte auf ein dingliches Recht gestützte Ansprüche – wie die auf das Eigentumsrecht gestützte Klage auf Löschung und Berichtigung des Grundbucheintrags – ihrer Natur nach in der Regel keiner Verjährung; denn das Eigentumsrecht ist nicht durch eine Frist begrenzt. Auch bei diesen Klagen ist jedoch das Vertrauen gutgläubiger Dritter in das Grundbuch geschützt; wurde die Immobilie deshalb an eine gutgläubige Person übertragen, kann ein Rechtsverlust eintreten. Dieses empfindliche Gleichgewicht zeigt, warum Immobilienklagen von einer fachkundigen Person sorgfältig bewertet werden müssen. Welcher Anspruch welcher Frist unterliegt, richtet sich nach der Art der Akte und den konkreten Umständen; deshalb verhindert die von Anfang an mit einem Immobilienanwalt in Izmir vorgenommene Bewertung des Verfahrens schwer wiedergutzumachende Rechtsverluste.
Honorar eines Immobilienanwalts in Izmir
Das Honorar eines Immobilienanwalts gehört zu den Fragen, die die meisten Menschen zu Beginn des Verfahrens beschäftigen. Der wichtigste Faktor, der das Honorar bestimmt, ist die Art des Streits, der Wert der Immobilie, der Umfang der Akte und der voraussichtliche Arbeitsaufwand. Die Prüfung eines Grundbucheintrags oder die Ausarbeitung einer mietrechtlichen Abmahnung unterscheidet sich hinsichtlich des erforderlichen Aufwands und der Fachkenntnis erheblich von der jahrelangen Führung einer Klage auf Löschung des Grundbucheintrags oder eines Enteignungsverfahrens. Die folgende Tabelle wurde erstellt, um einen allgemeinen Rahmen zur Honorierung zu geben; sie nennt keinen festen Betrag, sondern zeigt die Faktoren, die das Honorar beeinflussen.
| Geschäfts- / Klageart |
Wesentliche das Honorar beeinflussende Faktoren |
| Prüfung des Grundbucheintrags und Beratung beim Kauf und Verkauf |
Umfang der Prüfung, Zahl der Immobilien und Komplexität der Belastungslage |
| Vertretung in der Klage auf Löschung und Berichtigung des Grundbucheintrags |
Wert der Immobilie, geltend gemachter Grund und Umfang des Sachverständigengutachtens |
| Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft (izale-i şuyu) |
Zahl der Miteigentümer, Wert der Immobilie und Bewertung der Möglichkeit einer realen Teilung |
| Unterlassungsklage und Klage auf Nutzungsentschädigung |
Umfang des Eingriffs, Erfordernis von Augenschein und Wertermittlung |
| Enteignungsklage / Klage wegen Eingriffs ohne Enteignung |
Wert der Immobilie, Sachverständigengutachten und Verfahrensdauer |
| Klagen auf Mietzinsfestsetzung und Räumung |
Art des Streits, Abmahnungsverfahren und Zahl der Verhandlungstermine |
| Rechtsberatung / Erstgespräch |
Umfang des Problems und der erforderlichen Prüfung |
Ein hinsichtlich der Honorierung zu beachtendes Merkmal ist, dass der Großteil dieser Klagen einen in Geld messbaren Gegenstand hat. Bei Klagen wie der Löschung des Grundbucheintrags, der Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft oder dem Enteignungsbetrag ist der Wert der Immobilie für das Verfahren maßgeblich, und dies kann eine anteilige (auf den Immobilienwert bezogene, prozentuale) Berechnung des Anwaltshonorars mit sich bringen. Bei Streitigkeiten wie der Mietzinsfestsetzung oder einigen Räumungsklagen kann demgegenüber ein fester Honorarbetrag in Betracht kommen. In jedem Fall dürfen die Anwaltshonorare unter keinen Umständen unter dem von der Türkischen Anwaltsvereinigung (Türkiye Barolar Birliği) jährlich veröffentlichten Mindesthonorartarif für Anwälte (AAÜT) festgesetzt werden. Dieser Tarif sichert den Mindestwert der anwaltlichen Leistung und bildet die Untergrenze der Honorierung. Das über dem Tarif festzusetzende Honorar wird demgegenüber je nach den Besonderheiten der Akte, dem Wert der Immobilie und dem zu erbringenden Aufwand frei vereinbart.
Auf eine hier häufig verwechselte Unterscheidung ist zudem hinzuweisen. Das an den Anwalt gezahlte Anwaltshonorar ist die Gegenleistung für die anwaltliche Tätigkeit und beruht auf dem Vertrag zwischen Mandant und Anwalt. Die Verfahrenskosten hingegen – Gebühren, Kosten für Augenschein und Sachverständige, Zeugengelder, Post- und Zustellungskosten – sind Posten, die im Verlauf des Verfahrens an den Staat oder an Dritte gezahlt werden. Gerade bei Immobilienklagen können die Kosten für Augenschein und Sachverständige wegen der Wertermittlung der Immobilie einen erheblichen Anteil ausmachen. Diese beiden Posten sind voneinander unabhängig. Zudem kann je nach Ausgang des Verfahrens auch das gegnerische Anwaltshonorar in Betracht kommen, das das Gericht der unterliegenden Partei auferlegen kann; dieses Honorar ist ein anderer Begriff als das im Vertrag mit dem Anwalt vereinbarte Honorar. Als Av. Aydın stellen wir Ihnen nach dem Erstgespräch, in dem wir Ihre Akte bewerten und den Umfang klären, eine transparente Honorarauskunft zur Verfügung; ohne Prüfung der konkreten Akte und des Immobilienwerts einen festen Betrag zuzusichern, wäre kein richtiger Ansatz. Werden diese Posten bei der Zusammenarbeit mit einem Immobilienanwalt in Izmir von Anfang an offen besprochen, lassen sich überraschende Kosten vermeiden und das Verfahren planbar gestalten.
Wer ist der beste Immobilienanwalt in Izmir?
Eine der im Internet am häufigsten gestellten Fragen lautet: „Wer ist der beste Immobilienanwalt in Izmir?" Ehrlicherweise ist festzuhalten, dass es keinen einzelnen „besten" Anwalt gibt, der für jede Akte gilt. Die richtige Formulierung ist nicht der „beste" Anwalt, sondern der für die Akte am besten geeignete Anwalt. Denn jede Immobilienakte hat ihre eigenen Umstände, ihre eigene Beschaffenheit der Immobilie, ihren eigenen Grundbuchstand und ihre eigene Art des Streits. Ein in Mieträumungen äußerst erfahrener Anwalt zeigt in einer komplexen Klage über den Enteignungsbetrag oder in einer technischen Streitigkeit des Wohnungseigentums möglicherweise nicht dieselbe Fachkenntnis. Deshalb ist es weit gesünder, sich statt auf die Suche nach dem „besten" darauf zu konzentrieren, den zu den Anforderungen Ihrer Akte passenden Anwalt zu finden.
Einige Kriterien, die bei der Wahl eines guten Immobilienanwalts herangezogen werden können, sind:
- Erfahrung und Fachgebiet: Wichtig ist die Erfahrung des Anwalts im Immobilienrecht und in Angelegenheiten, die der Art des Streits in Ihrer Akte nahekommen.
- Beherrschung der Akte und des Grundbuchs: Ein guter Anwalt liest den Grundbucheintrag und die Rechte an der Immobilie richtig; er bewertet Sachverständigengutachten und Wertermittlungsberechnungen treffsicher.
- Kommunikation und Transparenz: Es gibt Sicherheit, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten, der das Verfahren verständlich erklärt, ein realistisches Bild zeichnet und keine übertriebenen Versprechungen macht.
- Vorbeugender Ansatz: Zu bevorzugen ist ein Anwalt, dem nicht nur die Klageerhebung, sondern auch die Vermeidung des Problems von Anfang an durch eine Prüfung vor dem Kauf oder Verkauf wichtig ist.
- Bindung an die Berufsethik: Zu bevorzugen ist ein Anwalt, der eine ehrliche und realistische Bewertung vornimmt und keine Garantien wie „Wir gewinnen den Prozess ganz sicher" gibt.
Man sollte wissen, dass kein Anwalt bei Immobilienklagen das Ergebnis im Voraus garantieren kann; denn die Entscheidung hängt von den Beweisen, den Grundbucheinträgen, den Bewertungen der Sachverständigen und dem Ermessen des Gerichts ab. Wenn Sie bei der Wahl eines Immobilienanwalts in Izmir keinen Anwalt bevorzugen, der Ihnen ein sicheres Ergebnis verspricht, sondern einen, der Ihre Akte ehrlich bewertet und die möglichen Szenarien offen darlegt, wird das langfristig in Ihrem Interesse sein. Unser Ansatz als Av. Aydın besteht darin, auf übertriebene Versprechungen zu verzichten und gemeinsam mit unserem Mandanten das stärkste rechtliche Fundament zu schaffen, indem wir ihm ein wahrheitsgemäßes Bild vermitteln.
Unser Ansatz als Av. Aydın
Das Immobilienrecht ist ein umfassendes Gebiet, in dem Sachenrecht, Schuldrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht ineinandergreifen und das technisches Wissen sowie eine sorgfältige Prüfung erfordert. Jede Akte hat ihre eigenen Umstände, und die Beschaffenheit der Immobilie, der Grundbuchstand und die Art des Streits erfordern jeweils eine andere rechtliche Strategie. Als Av. Aydın bewerten wir zunächst den Grundbucheintrag der Immobilie und die Akte ganzheitlich, prüfen die zugunsten und zulasten sprechenden Umstände im Einzelnen und versuchen, von Beginn an möglichen Rechtsverlusten vorzubeugen.
Unseren Mandanten in Izmir und Umgebung bieten wir in jeder Phase Unterstützung – von der Beratung vor dem Immobilienkauf oder -verkauf über Klagen auf Löschung und Berichtigung des Grundbucheintrags und die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft sowie die Unterlassungsklage bis hin zu Enteignungs- und Wohnungseigentumsstreitigkeiten. Unser Ziel ist nicht allein die Klageerhebung; wir wollen eine vorausschauende Beratung bieten, die – wo immer möglich – dafür sorgt, dass das Problem gar nicht erst entsteht, und im Streitfall das stärkste rechtliche Fundament schaffen. Die häufigsten Rechtsverluste in Immobilienakten entstehen daraus, dass der Grundbucheintrag nicht sorgfältig geprüft wird, dass Ausschlussfristen versäumt werden, dass Kaufvorverträge unvollständig ausgearbeitet werden und dass der Immobilienwert falsch bestimmt wird.
Ein Streit über eine Immobilie löst oft ernste Sorge aus, weil er meist die größte Investition eines Menschen betrifft. In diesem Verfahren einen in seinem Gebiet erfahrenen rechtlichen Berater an seiner Seite zu haben, wahrt Ihre Rechte und sorgt zugleich für einen planbareren Ablauf des Verfahrens. Bei allen Fragen zum Immobilienrecht können Sie sich an unsere Kanzlei wenden – ob es um eine Prüfung vor dem Kauf oder Verkauf oder um einen bereits entstandenen Streit geht.