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Verkehrsunfall-Entschädigungsrechner

Schätzen Sie den materiellen und immateriellen Schadensersatz, den Sie nach einem Verkehrsunfall geltend machen können, anhand der von Ihnen eingegebenen Angaben.

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Geschätzte Berechnung

Information

Diese Berechnung liefert mit einer vereinfachten versicherungsmathematischen Methode eine ungefähre Schätzung. Die tatsächlichen Entschädigungsbeträge können je nach Sachverständigengutachten und richterlichem Ermessen abweichen.

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Der Rechner auf dieser Seite dient ausschließlich der vorläufigen Information und Schätzung. Das angegebene Ergebnis ist ein Näherungswert; es führt zu keinem endgültigen rechtlichen Ergebnis, ist nicht bindend und ersetzt kein amtliches Dokument. Die tatsächlichen Beträge können je nach den konkreten Umständen des Falls, der geltenden Gesetzgebung, Gerichtsentscheidungen und richterlichem Ermessen abweichen. Um einen Rechtsverlust zu vermeiden, lassen Sie Ihre individuelle Situation stets von einem Anwalt bewerten.

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Informationsleitfaden

Was ist Verkehrsunfall-Schadensersatz?

Der Verkehrsunfall-Schadensersatz ist der Gegenwert der materiellen und immateriellen Schäden, die eine bei einem Verkehrsunfall körperlich geschädigte Person – oder die Angehörigen einer ums Leben gekommenen Person – von der schuldtragenden Partei und deren Versicherung verlangen kann. Ziel ist es hierbei, das durch den Unfall gestörte wirtschaftliche Gleichgewicht so weit wie möglich seinem früheren Zustand anzunähern und das erlittene Leid in einem gewissen Maße auszugleichen. Anders als bei sachbezogenen Posten wie Fahrzeugschaden oder Wertminderung sind Gegenstand dieser Seite die personenbezogenen Schäden: Verletzung, Verlust der Erwerbsfähigkeit, Behandlungskosten und im Todesfall der Unterhalt, dessen die Hinterbliebenen beraubt werden.

Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst nicht nur Fahrzeugführer, sondern auch Beifahrer, Fußgänger, Motorrad- und Fahrradfahrer. Das heißt, jeder im Straßenverkehr Geschädigte kann je nach Verschuldensgrad von diesen Rechten Gebrauch machen.

Welche Entschädigungsposten können geltend gemacht werden?

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich in der Regel drei wesentliche Entschädigungsposten:

  • Materieller Schadensersatz: Umfasst in Geld messbare Schäden wie Behandlungs- und Krankenhauskosten, den bis zur Genesung entstehenden Verdienstausfall, den bei dauerhafter Behinderung lebenslang andauernden Verlust der Erwerbsfähigkeit sowie Pflegekosten.
  • Immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld): Der Betrag, der zugesprochen wird, um das durch den Unfall verursachte Leid, den Kummer, die Angst und die seelische Belastung in einem gewissen Maße auszugleichen. Er wird an die verletzte Person gezahlt; im Todesfall an deren Angehörige.
  • Ersatz für den Verlust des Unterhalts: Der Schaden, den die Angehörigen – wie Ehegatte, Kinder oder Eltern –, zu deren Lebensunterhalt die bei dem Unfall verstorbene Person zu Lebzeiten beigetragen hat, dadurch erleiden, dass dieser Unterhalt wegfällt.

Rechtliche Grundlage

Dem Verkehrsunfall-Schadensersatz liegen die deliktische Haftung (Haftung aus unerlaubter Handlung) und der Grundsatz des Ersatzes des tatsächlichen Schadens des Geschädigten zugrunde. Die Bestimmungen des türkischen Obligationengesetzes über die unerlaubte Handlung regeln die bei Körperschäden und im Todesfall verlangbaren Entschädigungsposten. Das Straßenverkehrsgesetz wiederum legt die Haftung des Fahrzeughalters und die Deckung der Schäden im Rahmen der Kfz-Pflichthaftpflichtversicherung (Verkehrsversicherung) fest.

In der Praxis werden Entschädigungen für Körperschäden und Todesfälle überwiegend von der Verkehrsversicherung des schuldtragenden Fahrzeugs innerhalb der Deckungssummen der Police getragen. Der immaterielle Schadensersatz wird hingegen grundsätzlich unmittelbar von der schuldtragenden Partei verlangt, da die Verkehrsversicherung immaterielle Schäden nicht abdeckt. Wird die Deckungssumme überschritten, kann der verbleibende Teil des materiellen Schadens ebenfalls vom schuldtragenden Fahrzeugführer und Fahrzeughalter verlangt werden.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Der Verkehrsunfall-Schadensersatz wird nicht nach einer einzigen festen Formel, sondern nach den Umständen des konkreten Falls bestimmt. Bei der Berechnung des materiellen Schadensersatzes – insbesondere der Posten Verlust der Erwerbsfähigkeit und Verlust des Unterhalts – wird in der Regel auf versicherungsmathematische (Berechnungssachverständigen-) und Sachverständigengutachten zurückgegriffen. Die wichtigsten Faktoren, die die Berechnung beeinflussen, sind:

  • Verschuldensgrad: Der maßgeblichste Faktor der Entschädigung; der verlangbare Betrag wird im Verhältnis zum Verschulden der Gegenseite berechnet.
  • Invaliditäts- (Behinderungs-)grad: Die dauerhafte Folge der Verletzung wird durch ein Gutachten eines voll ausgestatteten Gesundheitsausschusses als Prozentsatz festgestellt und der Berechnung des Erwerbsfähigkeitsverlusts zugrunde gelegt.
  • Einkommenssituation: Der Verdienst des Geschädigten; liegt kein Nachweis vor, wird die Berechnung auf Grundlage des Mindestlohns vorgenommen.
  • Alter und verbleibende Lebenserwartung: Bei der Berechnung wird nach aktuellen Sterbetafeln der geschätzte Zeitraum berücksichtigt, in dem die Person arbeiten und leben könnte.
  • Unterhaltsanteile: Im Todesfall wird bestimmt, wie das Einkommen der verstorbenen Person zwischen Ehegatten und Kindern aufgeteilt wird.

Das Berechnungswerkzeug auf dieser Seite liefert eine ungefähre Schätzung auf Grundlage der von Ihnen eingegebenen Angaben. Die Schätzung soll einen Anhaltspunkt geben; der genaue Betrag wird durch ein fallbezogenes Invaliditätsgutachten, eine Verschuldensfeststellung und erforderlichenfalls eine vom Gericht bestellte versicherungsmathematisch-sachverständige Untersuchung geklärt.

Kurzes Beispielszenario

Angenommen, eine 35-jährige berufstätige Person wird an einem Fußgängerüberweg von einem bei Rot fahrenden Fahrzeug angefahren und verletzt, und im Gesundheitsausschussgutachten wird eine dauerhafte Invalidität festgestellt. In diesem Fall kann die Person die Behandlungskosten, den Verdienstausfall für den Zeitraum, in dem sie bis zur Genesung nicht arbeiten konnte, den aufgrund der dauerhaften Behinderung lebenslang andauernden Verlust der Erwerbsfähigkeit sowie Schmerzensgeld für das erlittene Leid verlangen. Die Beträge werden unter Berücksichtigung des Verschuldensgrads, des Invaliditätsprozentsatzes, des Einkommens und des Alters berechnet. Dieses Beispiel dient nur der Veranschaulichung des Ablaufs; der tatsächliche Betrag ändert sich je nach den konkreten Unterlagen.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Im Verfahren des Verkehrsunfall-Schadensersatzes werden im Allgemeinen folgende Schritte durchlaufen:

  • Sammeln der Unterlagen: Der Unfallbericht, Krankenhaus- und Behandlungsunterlagen, das Invaliditätsgutachten, Einkommensnachweise und gegebenenfalls Zeugenangaben werden zusammengetragen.
  • Antrag bei der Versicherung: Für den materiellen Schaden wird ein schriftlicher Antrag bei der Verkehrsversicherung der schuldtragenden Partei gestellt; das Gesetz sieht eine Frist vor, innerhalb derer der Versicherer antworten muss.
  • Schiedsverfahren oder Klage: Wird der Antrag abgelehnt, zu niedrig beglichen oder unbeantwortet gelassen, kann ein Antrag bei der Versicherungs-Schiedskommission gestellt oder Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden. Für den immateriellen Schadensersatz wird der Klageweg beschritten.
  • Invaliditäts- und versicherungsmathematisches Gutachten: Der Invaliditätsgrad und die Höhe der Entschädigung werden durch unabhängige Gesundheitsausschuss- und versicherungsmathematische Gutachten bestimmt.

Die Bedeutung des Verschuldens

Der Umfang des Verkehrsunfall-Schadensersatzes ist unmittelbar mit dem Verschuldensgrad verbunden. Trägt die Gegenseite das gesamte Verschulden, kann der gesamte Schaden verlangt werden. Liegt beiderseitiges Verschulden vor, wird der verlangbare Betrag auf Grundlage des Anteils berechnet, in dem der Geschädigte kein Verschulden trägt; so kann etwa eine Person, die zu dreißig Prozent für den Unfall verantwortlich befunden wurde, die verbleibenden siebzig Prozent geltend machen. Bei einem Unfall, der ausschließlich durch eigenes Verschulden verursacht wurde, kann hingegen kein Schadensersatz von der Gegenseite verlangt werden. Daher sind die korrekte Aufnahme des Unfallberichts, die Sicherung von Kameraaufnahmen und Zeugenaussagen sowie die klare Dokumentation der Verschuldensverteilung die kritischste Phase des Verfahrens.

Worauf zu achten ist

  • Verjährung: Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich begrenzt. Da Verkehrsunfälle zugleich das Strafrecht betreffen, kann in bestimmten Fällen die strafrechtliche Verjährung Anwendung finden und die Frist verlängern; dennoch ist es wichtig, ohne Verzug zu handeln.
  • Holen Sie das Invaliditätsgutachten bei einer befugten Einrichtung ein: Grundlage der Berechnung des Erwerbsfähigkeitsverlusts ist ein Gesundheitsausschussgutachten einer gültigen und voll ausgestatteten Gesundheitseinrichtung.
  • Achten Sie auf Verzichts- und Abfindungserklärungen: Manche Unterlagen, die beim Erhalt einer Zahlung von der Versicherung unterschrieben werden, können bedeuten, dass Sie auf weitere Ansprüche verzichten. Lesen Sie den Text vor der Unterschrift sorgfältig.
  • Übergehen Sie das Schmerzensgeld nicht: Der immaterielle Schadensersatz wird häufig übersehen; dabei ist er ein eigenständiges Recht der verletzten Person und im Todesfall der Angehörigen.

Häufige Fehler

  • Anzunehmen, "die Versicherung hat die Behandlung übernommen, damit ist die Sache erledigt": Behandlungskosten, Verlust der Erwerbsfähigkeit und immaterieller Schaden sind gesonderte Posten; die meisten Anspruchsberechtigten versäumen es, den dauerhaften Verlust und das Schmerzensgeld geltend zu machen.
  • Die Frist verpassen: In die Verjährung zu geraten, kann zum vollständigen Verlust eines berechtigten Anspruchs führen.
  • Ein niedriges Angebot ungeprüft annehmen: Der von der Versicherung zuerst angebotene Betrag spiegelt nicht immer den tatsächlichen Schaden wider; es empfiehlt sich, ihn mit einer versicherungsmathematischen Berechnung zu überprüfen.
  • Den Invaliditätsgrad nicht belegen: Ohne ein gültiges Gutachten wird der Nachweis des Erwerbsfähigkeitsverlusts schwierig.
  • Eine Online-Schätzung für den genauen Betrag halten: Online-Rechner geben eine Orientierung; der endgültige Betrag wird durch eine fallbezogene Untersuchung bestimmt.

Professionelle Unterstützung

Ansprüche auf Verkehrsunfall-Schadensersatz sind ein technisches Verfahren, das die Verschuldensfeststellung, die Invaliditätsbewertung, die versicherungsmathematische Berechnung, den Antrag bei der Versicherung und erforderlichenfalls die Schieds- oder Klagestadien umfasst. Eine korrekte Führung des Verfahrens verhindert einerseits die Ablehnung des Anspruchs und trägt andererseits dazu bei, dass der tatsächliche Schaden vollständig ersetzt wird. Für eine Beurteilung Ihrer konkreten Situation und die entsprechenden Schritte ist es zu Ihrem Vorteil, Unterstützung von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsexperten in Anspruch zu nehmen. Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information; sie stellen keine Rechtsberatung dar, und das Ergebnis kann sich je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ändern.

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