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Arbeitsunfall-Entschädigungsrechner

Schätzen Sie die nach einem Arbeitsunfall zu zahlende Entschädigung anhand des Invaliditätsgrades, des Einkommens, der Verschuldensanteile und aktueller Einkommensdaten.

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Geschätzte Berechnung

Information

Diese Berechnung liefert mit einer vereinfachten versicherungsmathematischen Methode eine ungefähre Schätzung. Zahlungen der Sozialversicherung (SGK) (Kapitalwert) werden von der Entschädigung abgezogen. Die tatsächlichen Beträge hängen vom Sachverständigengutachten und dem Ermessen des Gerichts ab.

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Der Rechner auf dieser Seite dient ausschließlich der vorläufigen Information und Schätzung. Das angegebene Ergebnis ist ein Näherungswert; es führt zu keinem endgültigen rechtlichen Ergebnis, ist nicht bindend und ersetzt kein amtliches Dokument. Die tatsächlichen Beträge können je nach den konkreten Umständen des Falls, der geltenden Gesetzgebung, Gerichtsentscheidungen und richterlichem Ermessen abweichen. Um einen Rechtsverlust zu vermeiden, lassen Sie Ihre individuelle Situation stets von einem Anwalt bewerten.

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Informationsleitfaden

Was ist die Arbeitsunfall-Entschädigung?

Ein Arbeitsunfall ist ein Ereignis, das am Arbeitsplatz des Arbeitgebers oder während der Ausführung der Arbeit eintritt und einen körperlichen oder seelischen Schaden verursacht. Bei solchen Unfällen kommen zwei grundlegende Arten der Entschädigung zum Ausgleich des vom Arbeitnehmer erlittenen Schadens in Betracht: Ist durch den Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung (Invalidität) entstanden, die Invaliditätsentschädigung; endet der Unfall tödlich, die Entschädigung wegen Verlusts des Unterhalts für die Angehörigen, die auf den Unterhalt des Verstorbenen angewiesen waren. Beide Entschädigungen beruhen auf der verschuldensabhängigen Haftung des Arbeitgebers, die daraus resultiert, dass er seine Pflichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Die Arbeitsunfall-Entschädigung ist ein von den durch die Sozialversicherungsanstalt (SGK) zuerkannten Renten oder geleisteten Zahlungen gesonderter Rechtsanspruch. Deckt die SGK-Leistung nicht den gesamten Schaden des Arbeitnehmers, kann die Differenz als materieller Schadensersatz vom Arbeitgeber verlangt werden. Darüber hinaus kann für den erlittenen Schmerz, das Leid und die Minderung der Lebensqualität des Arbeitnehmers gesondert eine immaterielle Entschädigung (Schmerzensgeld) geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlage und Haftung des Arbeitgebers

Im Zentrum der Haftung des Arbeitgebers steht die aus dem Arbeitsvertrag folgende Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Artikel 417 des türkischen Obligationengesetzes Nr. 6098 verpflichtet den Arbeitgeber, das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers zu schützen und alle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Gesetz über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Nr. 6331 regelt die konkreten Maßnahmen, die der Arbeitgeber zu ergreifen hat, im Einzelnen. Handelt der Arbeitgeber diesen Pflichten zuwider und besteht ein Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Schaden, so entsteht eine Entschädigungshaftung.

Die Haftung beschränkt sich nicht auf ein unmittelbares Verschulden des Arbeitgebers. Auch Umstände wie eine unzureichende Schulung, das Nichtbereitstellen von Schutzausrüstung, das Unterlassen der Wartung von Maschinen und Anlagen sowie mangelnde Aufsicht begründen ein Verschulden des Arbeitgebers. Liegt demgegenüber eine eigene Unachtsamkeit des Arbeitnehmers oder ein weisungswidriges Verhalten vor, so wird dies als Mitverschulden gewertet und kann zu einer Minderung des Entschädigungsbetrags führen.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Die Arbeitsunfall-Entschädigung ist eine Berechnung, die auf einem wirtschaftlichen Vergleich des Lebens vor und nach dem Unfall beruht. Bei der Berechnung werden vor allem folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Invaliditätsgrad: Der Grad der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers wird durch Gutachten der zuständigen Gesundheitsausschüsse prozentual festgestellt. Dieser Grad bildet den Kern des Verdienstausfalls.
  • Einkommen / Verdienst: Zugrunde gelegt wird das Nettoeinkommen des Arbeitnehmers zum Unfallzeitpunkt; das Einkommen darf nicht unter dem Mindestlohn liegen. Belegbare Zusatzverdienste können ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Verschuldensanteile: Durch ein Sachverständigengutachten werden die Verschuldensanteile des Arbeitgebers, des Arbeitnehmers und gegebenenfalls Dritter festgestellt. Die Entschädigung wird im Verhältnis zum Verschuldensanteil des Arbeitgebers bemessen.
  • Alter sowie Aktiv-/Passivphase: Das Alter des Arbeitnehmers zum Unfallzeitpunkt sowie der Zeitraum, in dem er arbeiten kann, und seine Lebenserwartung nach dem Erwerbsleben (Sterbetafeln PMF / TRH) werden berücksichtigt.
  • SGK-Leistungen: Der erste kapitalisierte Wert der von der Anstalt zuerkannten Rente wird von dem vom Arbeitgeber zu verlangenden Betrag abgezogen (Regressgrundsatz).

Diese Daten werden zusammengeführt, um den vom Arbeitnehmer lebenslang erlittenen Verdienstausfall auf seinen Barwert abzuzinsen. In der aktuellen Praxis bevorzugen die Gerichte bei der Berechnung des künftigen Verdienstausfalls versicherungsmathematische Methoden, die die Sterbetafel TRH 2010 und technische Zinssätze verwenden. Das Werkzeug auf dieser Seite bietet eine ungefähre, auf diesen Faktoren beruhende Orientierung; das endgültige Ergebnis ergibt sich aus dem Gutachten des vom Gericht im Verfahren bestellten Sachverständigen.

Welche Entschädigungsposten können geltend gemacht werden?

In einer Arbeitsunfallakte werden in der Regel folgende Posten geltend gemacht: Entschädigung für dauerhafte Erwerbsunfähigkeit (Invalidität), Verdienstausfall für den Zeitraum der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, Behandlungs- und Genesungskosten, Pflegekosten (bei schwerer Invalidität) sowie immaterielle Entschädigung. Bei tödlich verlaufenen Unfällen können der hinterbliebene Ehegatte, die Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern, die auf den Unterhalt des Verstorbenen angewiesen waren, eine Entschädigung wegen Verlusts des Unterhalts verlangen; darüber hinaus können Bestattungskosten geltend gemacht werden.

Worauf zu achten ist

  • Verjährung: Entschädigungsansprüche aus einem Arbeitsunfall unterliegen grundsätzlich einer zehnjährigen Verjährung; stellt das Ereignis zugleich eine Straftat dar, können jedoch die längeren strafrechtlichen Verjährungsfristen gelten. Um die Frist nicht zu versäumen, ist frühzeitiges Handeln wichtig.
  • Richtigkeit der Gutachten: Die zutreffende, den geltenden Vorschriften entsprechende Feststellung des Invaliditätsgrades ist das bestimmende Element der Entschädigung. Gegen ein fehlerhaftes oder unvollständiges Gutachten besteht ein Widerspruchsrecht.
  • Sicherung der Beweise: Das Unfallprotokoll, Zeugenaussagen, die SGK-Unfallmeldung, betriebliche Aufzeichnungen und Fotos bilden die Grundlage der Akte; das Sammeln dieser Unterlagen nach dem Unfall sollte nicht versäumt werden.
  • Verzichtserklärung und Vergleich: Eine nach dem Unfall unterzeichnete Verzichts- oder Vergleichserklärung ist nicht stets wirksam, wenn sie den tatsächlichen Schaden des Arbeitnehmers nicht deckt; eine übereilte Unterschrift sollte vermieden werden.

Häufige Fehler

Einer der häufigsten Irrtümer von Arbeitsunfallopfern ist die Annahme, die von der SGK zuerkannte Rente decke den gesamten Schaden. Tatsächlich decken die SGK-Leistungen häufig nur einen Teil des tatsächlichen Schadens; die Differenz kann gesondert vom Arbeitgeber verlangt werden. Ein weiterer Fehler besteht darin, ein über dem Mindestlohn liegendes Einkommen zwar erzielt, aber nicht belegt zu haben; in diesem Fall wird die Berechnung auf Grundlage des Mindestlohns vorgenommen und die Entschädigung fällt geringer aus. Auch das Vernachlässigen der Verschuldensfeststellung, das Unterlassen des Widerspruchs gegen ein unvollständiges Invaliditätsgutachten und das Nichtverfolgen der Verjährungsfrist sind häufig anzutreffende Fehler, die zu einem Rechtsverlust führen.

Ein kurzes Beispielszenario

Ein Bauarbeiter, der ohne die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen beschäftigt wurde, stürzte von einem Gerüst und erlitt eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit von 20 %. Der Sachverständige rechnete dem Arbeitgeber ein Verschulden von 80 % und dem Arbeitnehmer von 20 % zu. In diesem Fall wird der lebenslange Verdienstausfall des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung von Invaliditätsgrad, Einkommen, Alter und Lebenserwartung berechnet, sodann im Verhältnis zum Verschuldensanteil des Arbeitgebers anteilig bemessen und der Barwert der von der SGK zuerkannten Rente abgezogen. Der verbleibende Betrag bildet den vom Arbeitgeber verlangbaren materiellen Schadensersatz; hinzu kommt eine gesonderte immaterielle Entschädigung für den vom Arbeitnehmer erlittenen körperlichen und seelischen Schaden. Da die Zahlen in jeder Akte anders sind, dient dieses Beispiel allein der Veranschaulichung der Methode.

Hinweis: Dieser Inhalt und das Berechnungswerkzeug dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis dar. Jede Arbeitsunfallakte birgt ihre eigenen besonderen Umstände; um einen Rechtsverlust zu vermeiden, empfiehlt es sich, Ihre konkrete Situation von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

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