Wird bei der Scheidung das Sorgerecht der Mutter oder dem Vater zugesprochen?
Im Gesetz gibt es keine Bestimmung, die bei der Sorgerechtsentscheidung unmittelbar die Mutter oder den Vater bevorzugt; der Richter legt in jedem konkreten Fall das Kindeswohl zugrunde. Auch wenn in der Praxis bei kleinen Kindern die Tendenz zu beobachten ist, das Sorgerecht der Mutter zuzusprechen, kann auch der Vater das Sorgerecht erlangen, wenn er die geeigneten Voraussetzungen erfüllt.

Eines der Themen, die Paare im Scheidungsverfahren am meisten beschäftigen und ihnen am meisten Sorge bereiten, ist die Frage, bei wem das Kind bleiben wird. Die Frage „Bleibt das Sorgerecht bei der Mutter, bekommt der Vater überhaupt keine Chance?" ist das Thema, das den Kopf der Eltern – insbesondere derjenigen mit einem kleinen Kind – am meisten beschäftigt. Dabei gibt es im Gesetz keinen automatischen Vorrang aufgrund des Geschlechts; der Richter beurteilt jede Akte in ihren eigenen konkreten Umständen. Ein großer Teil unserer Mandanten begegnet dem Verfahren wegen dieser Ungewissheit in einer ängstlicheren Gemütslage; dabei kann das vorherige Kennen der Faktoren, die die Entscheidung prägen, diese Angst erheblich mindern.
Anstatt die allgemeinen Sorgerechtskriterien zu wiederholen, werden die konkreten Fragen in den Vordergrund gestellt, die unsere Mandanten am häufigsten stellen: Wird ein kleines Kind wirklich der Mutter zugesprochen, in welchen Fällen kann der Vater das Sorgerecht erlangen, wann kommt der eigene Wunsch des Kindes ins Spiel und wie verläuft das Verfahren, wenn ein Elternteil arbeitet oder im Ausland ist? Wie der Bericht der Sozialuntersuchung funktioniert, welche Rechte der Elternteil hat, der das Sorgerecht nicht erlangt, und welche Beweismittel in der Akte in den Vordergrund gestellt werden sollten, werden ebenfalls ausführlich behandelt. In den nachstehenden Überschriften werden diese Fragen der Reihe nach und mit konkreten Beispielen erläutert.
Wird das Sorgerecht wirklich der Mutter zugesprochen?
In der Praxis ist besonders im Säuglings- und frühen Kindesalter die Zahl der Akten, in denen das Sorgerecht der Mutter zugesprochen wird, hoch; der Grund dafür ist jedoch nicht, dass das Gesetz die Mutter als vorrangig ansieht, sondern die Tendenz des Gerichts, denjenigen zu bevorzugen, der die tägliche Betreuung des Kindes tatsächlich ausübt. Bei seiner Entscheidung achtet der Richter darauf, dass die dem Kind vertraute Ordnung nicht gestört wird, auf die Kontinuität der Betreuung und auf die Zeit, die der Elternteil dem Kind widmen kann. Deshalb ist der Ausdruck „ein kleines Kind bleibt bei der Mutter" keine Regel, sondern ein häufig anzutreffendes Ergebnis; die Umstände jeder Akte sind bestimmend.
Eine weitere Quelle dieser Wahrnehmung ist die gesellschaftliche Gewohnheit: In vielen Familien werden die Ernährung, der Schlafrhythmus und die tägliche Betreuung des Kindes tatsächlich von der Mutter ausgeübt, weshalb dieser tatsächliche Zustand auch im Verfahrensstadium fortgesetzt wird. Hat der Vater jedoch eine gleichwertige oder aktivere Rolle bei der Betreuung des Kindes übernommen, bewertet das Gericht dieses tatsächliche Bild mit der gleichen Sorgfalt. Kurz gesagt, worauf das Gericht schaut, ist nicht, wer die Mutter und wer der Vater ist, sondern von wem und in welcher Qualität das tägliche Leben des Kindes geführt wird.
Welche Auswirkung hat das Alter bei kleinen Kindern?
Im türkischen Recht wird keine automatische Sorgerechtszuweisung nach dem Alter des Kindes vorgenommen, doch der Altersfaktor hat bei der Beurteilung des Richters ein erhebliches Gewicht. Im Säuglingsalter wird anerkannt, dass die Betreuung durch die Mutter im Hinblick auf die körperlichen und emotionalen Bedürfnisse in den Vordergrund tritt; mit dem Heranwachsen des Kindes werden Faktoren wie die Bildungsordnung, das soziale Umfeld und die Stabilität des Schullebens bestimmender. Bei Kindern, die sich der Pubertät nähern, beeinflussen die eigene Ansicht und die Gewohnheiten des Kindes die Entscheidung unmittelbar.
- Zwischen 0 und 3 Jahren. Da die Kontinuität der Betreuung sowie die körperlichen und emotionalen Bedürfnisse in den Vordergrund treten, ist die Quote, in der das Sorgerecht der Mutter zugesprochen wird, in der Praxis hoch.
- Zwischen 3 und 7 Jahren. Die dem Kind vertraute Ordnung, die Qualität der Betreuung und die Zeit, die der Elternteil dem Kind widmen kann, gewinnen mehr an Bedeutung.
- Zwischen 7 und 12 Jahren. Die Bildungsstabilität, das Schul- und Freundesumfeld sowie die Ansicht des Kindes beginnen, in die Beurteilung einbezogen zu werden.
- Ab 12 Jahren. Die eigene Präferenz des Kindes gewinnt deutlich an Gewicht, und der Richter bewertet diese Ansicht in der Begründung gesondert.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Vater das Sorgerecht erlangen?
Wenn der Vater zeigen kann, dass er in der Lage ist, die Betreuung des Kindes tatsächlich zu übernehmen, und dass er ein dem Kindeswohl besser entsprechendes Umfeld bietet, kann er das Sorgerecht erlangen. Umstände wie dass die Mutter dem Kind nicht ausreichend Zeit widmen kann, dass es bei der Betreuung ständig zu Störungen kommt, dass ein ernsthaftes Hindernis wie eine Gesundheits- oder Suchtproblematik vorliegt oder dass das Kind regelmäßig weiterhin beim Vater lebt, treten bei dieser Beurteilung in den Vordergrund. Das Gericht bewertet die häusliche Ordnung, die Arbeitszeiten und die Unterstützung aus dem nahen Umfeld (Familienangehörige, Kindergarten, Schulnähe und dergleichen) beider Seiten zusammen mit dem Bericht der Sozialuntersuchung.
Eine Sorgerechtsentscheidung zugunsten des Vaters ist keine Ausnahmesituation; wenn in der Akte mit konkreten Beweisen dargelegt werden kann, dass der Vater dem Kind ein stabileres und sichereres Umfeld bietet, kann der Richter in diese Richtung entscheiden. Bestimmend ist hier nicht das Geschlecht des Elternteils, sondern das Maß, in dem das gebotene Betreuungsumfeld den Bedürfnissen des Kindes entspricht.
Plant beispielsweise die Mutter, in eine andere Stadt zu ziehen, und führt dies dazu, dass das Kind von seiner derzeitigen Schule und seinem Freundeskreis getrennt wird; wenn der Vater zeigen kann, dass er in derselben Stadt die Betreuung unter Wahrung der Ordnung des Kindes übernehmen kann, kann das Gericht diese Stabilität in den Vordergrund stellen. Ebenso kann in Fällen, in denen die Mutter aufgrund ihres Gesundheitszustands, ihres Arbeitstempos oder ihrer persönlichen Umstände dem Kind nicht ausreichend Aufmerksamkeit schenken kann, zugunsten des Vaters entschieden werden. Wichtig ist nicht, dass Behauptungen aufgestellt werden, sondern dass die konkreten und schlüssigen Beweise, die sich in der Akte niederschlagen, überwiegen.
Ab welchem Alter wird die eigene Präferenz des Kindes berücksichtigt?
In der Praxis hören die Gerichte, um die Ansicht der Kinder einzuholen, denen die Urteilsfähigkeit (das Alter der Urteilsfähigkeit) zuerkannt wird, im Allgemeinen Kinder ab acht Jahren in Begleitung eines Sachverständigen an. Diese Anhörung erfolgt nicht unmittelbar im Gerichtssaal, sondern meist unter der Aufsicht eines Pädagogen oder Psychologen, in einem Umfeld, in dem sich das Kind ungezwungen ausdrücken kann. Die Ansicht des Kindes bestimmt die Entscheidung nicht allein, ist aber ein wichtiger Faktor, der zusammen mit den übrigen Beweisen bewertet wird; je höher das Alter, desto größer das Gewicht, das diese Ansicht in der Entscheidung trägt.
Während der Anhörung bewertet der Sachverständige auch, ob die Ansicht des Kindes wirklich seinen eigenen Willen widerspiegelt oder ob sie sich unter dem Einfluss eines der Elternteile herausgebildet hat. Deshalb ist es ein Verhalten, das sowohl ethisch bedenklich ist als auch sich negativ in der Akte niederschlagen kann, wenn die Eltern das Kind dazu lenken, eine Seite zu wählen. Die vom Kind aufrichtig und ohne Druck geäußerte Präferenz wird insbesondere ab dem zwölften Lebensjahr in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich bewertet; der Richter ist jedoch nicht verpflichtet, eine Präferenz zu akzeptieren, die er als dem Wohl des Kindes zuwiderlaufend ansieht.
Ändert sich die Sorgerechtslage, wenn die Mutter oder der Vater arbeitet?
Dass ein Elternteil erwerbstätig ist, wirkt sich allein nicht negativ auf die Sorgerechtsentscheidung aus; heute sind Familien, in denen beide Elternteile arbeiten, verbreitet, und das Gericht bewertet dies als eine normale Lebensbedingung. Worauf es wirklich ankommt, ist, ob die Arbeitsordnung die Betreuung des Kindes beeinträchtigt. Wenn Faktoren wie dass außerhalb der Arbeitszeiten ausreichend Zeit mit dem Kind verbracht werden kann, dass Familienangehörige oder eine verlässliche Betreuungsunterstützung vorhanden sind und dass das Schul- und Sozialleben des Kindes stabil verläuft, in den Vordergrund gestellt werden können, steht die Erwerbstätigkeit der Sorgerechtsentscheidung nicht entgegen.
Ein häufig anzutreffender Irrtum ist der Gedanke „der erwerbstätige Elternteil verliert das Sorgerecht". Dabei kann das Gericht auch berücksichtigen, dass ein Elternteil mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit dem Kind ein stabileres Leben bieten kann. Bestimmend ist nicht die Länge der Arbeitszeiten, sondern wie hochwertig die außerhalb dieser Zeiten verbleibende Zeit mit dem Kind verbracht wird und ob eine Lücke bei der Betreuung des Kindes entsteht. In besonderen Situationen wie Schichtarbeit oder Berufen, die häufige Reisen erfordern, gewinnt es an Bedeutung, in der Akte konkret darzulegen, wie der Betreuungsplan aufrechterhalten wird.
Wie wird das Sorgerecht bestimmt, wenn ein Elternteil im Ausland ist?
Dass ein Elternteil im Ausland lebt, bedeutet nicht, dass das Sorgerecht automatisch dem anderen Elternteil zugesprochen wird; der Richter bewertet jedoch die Kontinuität der derzeitigen Lebensordnung, der Schule und des sozialen Umfelds des Kindes als ein wichtiges Kriterium. Ob der im Ausland lebende Elternteil das Kind regelmäßig besuchen kann, wie sehr die Herstellung des persönlichen Kontakts in der Praxis möglich sein wird und ob ein Ortswechsel des Kindes erforderlich ist, werden in die Akte aufgenommen. In solchen Akten wird auch gesondert zusammen mit der Sorgerechtsentscheidung geplant, wie die Regelung des persönlichen Kontakts (Umgang) hergestellt wird.
Beantragt der im Ausland lebende Elternteil das Sorgerecht, werden auch die Sprach-, Bildungs- und sozialen Anpassungsschwierigkeiten, die eine Loslösung des Kindes von seinem derzeitigen Land mit sich brächte, in die Beurteilung einbezogen. Demgegenüber wird das Fortführen des täglichen Lebens des Kindes durch den in der Türkei verbleibenden Elternteil im Allgemeinen als weniger riskante Option angesehen. Kann der im Ausland lebende Elternteil hingegen konkret darlegen, dass er wirtschaftlich und sozial ein weitaus stärkeres Umfeld bieten kann, erörtert das Gericht auch diese Möglichkeit mit Begründung; auch hier ist das einzige Kriterium das langfristige Wohl des Kindes.
Ist ein gemeinsames Sorgerecht für kleine Kinder möglich?
Bei einvernehmlichen (anlaşmalı) Scheidungen können sich die Parteien über das gemeinsame Sorgerecht einigen, und das Gericht kann diesem Antrag stattgeben, solange es ihn nicht als dem Wohl des Kindes zuwiderlaufend ansieht. Da es jedoch als wichtig angesehen wird, dass die tägliche Betreuung kleiner Kinder um eine einzige Ordnung herum Stabilität erlangt, muss klar geplant werden, wie das gemeinsame Sorgerecht in der Praxis ausgeübt wird (in welchem Zuhause und in welcher Ordnung das Kind leben wird). Sind die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen den Parteien schwach, kann ein gemeinsames Sorgerecht für ein kleines Kind in der Praxis häufig belastend werden.
Kann die Sorgerechtsentscheidung nachträglich geändert werden?
Die Sorgerechtsentscheidung ist auch nach Eintritt ihrer Rechtskraft nicht unabänderlich. Wenn eine wichtige Veränderung eintritt, die das Kindeswohl berührt (etwa dass der sorgeberechtigte Elternteil die Betreuung vernachlässigt, ein Gesundheitsproblem, oder dass der Wohnsitz in ein für das Kind nachteiliges Umfeld verlegt wird), kann der andere Elternteil eine Klage auf Änderung des Sorgerechts erheben. Auch in diesem Verfahren werden die derzeitige Lebensordnung, die Schule und der psychische Zustand des Kindes sorgfältig geprüft; eine Änderungsentscheidung wird getroffen, wenn die Überzeugung gewonnen wird, dass die Änderung dem Wohl des Kindes klar dient.
Wie wird der Bericht der Sozialuntersuchung beim Sorgerecht erstellt?
In Verfahren, in denen ein Sorgerechtsstreit besteht, fordert das Gericht in der Regel einen Bericht der Sozialuntersuchung an. Ein sachverständiger Pädagoge oder Sozialarbeiter besucht das Zuhause beider Elternteile, beobachtet die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse vor Ort und führt bei Bedarf Gespräche mit dem Kind und seinem nahen Umfeld. Der Bericht legt die physische Eignung des häuslichen Umfelds, die Zeit, die der Elternteil dem Kind widmet, die Anpassung des Kindes im Schul- und Freundesumfeld und, falls vorhanden, die risikobehafteten Faktoren (etwa Gewalt, Vernachlässigung, ein Gesundheitsproblem) ausführlich dar.
Auch wenn dieser Bericht für das Gericht nicht bindend ist, trägt er in der Begründung der Entscheidung großes Gewicht; will der Richter von den Ergebnissen des Berichts abweichen, hat er dies mit konkreten Gründen zu erläutern. Für einen gesunden Fortgang des Verfahrens ist es wichtig, dass die Eltern beim Hausbesuch und Gespräch vorbereitet, ruhig und in einer Weise teilnehmen, die die realen Lebensverhältnisse des Kindes widerspiegelt, während der Bericht erstellt wird. Den realen Zustand des täglichen Lebens widerzuspiegeln, anstatt ein künstlich hergerichtetes Umfeld zu präsentieren, hilft dem Sachverständigen, eine verlässliche Beurteilung vorzunehmen.
Welche Rechte hat der Elternteil, der das Sorgerecht nicht erlangt?
Der Elternteil, der das Sorgerecht nicht erlangt, verliert seine Bindung zum Kind nicht vollständig. Das Gericht legt für den Elternteil, dem es das Sorgerecht nicht zuspricht, ein regelmäßiges Programm des persönlichen Kontakts (Umgang) fest; dieses Programm wird so geplant, dass es Zeiträume wie das Wochenende, die Halbjahres- und die Sommerferien umfasst. Darüber hinaus hat auch der Elternteil ohne Sorgerecht das Recht, Auskunft über die Bildung, die Gesundheit und die allgemeine Entwicklung des Kindes zu erhalten, und seine Ansicht kann bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Dass das Programm des persönlichen Kontakts nicht regelmäßig funktioniert, etwa dass der sorgeberechtigte Elternteil die Umgänge ständig behindert, kann sowohl einen Grund für die erneute Bewertung des Sorgerechts bilden als auch dazu führen, dass die Durchsetzung der Regelung im Wege der Zwangsvollstreckung verlangt wird. Deshalb ist es ein Thema, das auch in der Praxis sorgfältig verfolgt werden muss, dass das Umgangsrecht nicht auf dem Papier bleibt.
Welche Beweismittel sollten im Sorgerechtsverfahren in den Vordergrund gestellt werden?
Für einen Elternteil, der seinen Sorgerechtsantrag stärken möchte, ist es wichtig, der Akte konkrete Unterlagen beizufügen, die zeigen, wer die tägliche Betreuung des Kindes ausübt, wer die Schul-Eltern-Beziehung verfolgt und welche Qualität die mit dem Kind verbrachte Zeit hat. Schulkorrespondenz, Aufzeichnungen der Gesundheitsnachsorge, Aufzeichnungen über die regelmäßige Teilnahme an Aktivitäten und Zeugenaussagen haben an dieser Stelle Wert. Auch bei der Erstellung des Berichts der Sozialuntersuchung trägt es dazu bei, dass die Entscheidung sachgerecht getroffen wird, wenn das häusliche Umfeld, die wirtschaftliche Lage und die Unterstützung aus dem nahen Umfeld realistisch widergespiegelt werden.
- Aufzeichnungen zur Betreuungskontinuität. Schul-, Gesundheits- und Aktivitätsunterlagen, die zeigen, wer die tägliche Routine des Kindes aufrechterhält.
- Häusliche und Umfeld-Ordnung. Praktische Faktoren wie die Sicherheit des Umfelds, in dem das Kind untergebracht wird, und das Vorhandensein einer Schule/eines Kindergartens in der Nähe.
- Soziales Unterstützungsnetz. Das Vorhandensein von Familienangehörigen oder einer verlässlichen Betreuungsunterstützung.
- Zeugen- und Sachverständigenansichten. Der Bericht der Sozialuntersuchung und bei Bedarf die Anhörung des Kindes in Begleitung eines Sachverständigen.
Das Sorgerecht ist ein sensibles Thema, das in den konkreten Umständen jeder Akte bewertet wird; auch wenn allgemeine Tendenzen wegweisend sind, ist es die Art und Weise, wie die Beweise in Ihrer Akte vorgelegt werden, die das Ergebnis bestimmt. Als Av. Aydın prüfen wir in unserer Kanzlei in Konak/İzmir Ihre Sorgerechtsakte von Grund auf und planen gemeinsam, welche Beweismittel in den Vordergrund gestellt werden sollten; für Ihre Fragen können Sie uns unter der Nummer 0553 595 67 82 erreichen.
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